Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2013 Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben

(1) Haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, so finden die Vorschriften der §§ 1973 bis 1975, 1977 bis 1980, 1989 bis 1992 keine Anwendung; der Erbe ist nicht berechtigt, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen. Auf eine nach § 1973 oder nach § 1974 eingetretene Beschränkung der Haftung kann sich der Erbe jedoch berufen, wenn später der Fall des § 1994 Abs. 1 Satz 2 oder des § 2005 Abs. 1 eintritt.

(2) Die Vorschriften der §§ 1977 bis 1980 und das Recht des Erben, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen, werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe einzelnen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet.

ra.de-OnlineKommentar zu § 5 Lkw-MautV 2018

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 5 Lkw-MautV 2018

§ 5 Lkw-MautV 2018 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 5 Lkw-MautV 2018 zitiert 5 andere §§ aus dem Lkw-Maut-Verordnung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1973 Ausschluss von Nachlassgläubigern


(1) Der Erbe kann die Befriedigung eines im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger erschöpft wird. Der Erbe hat jedoch den ausgeschlosse

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1974 Verschweigungseinrede


(1) Ein Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht, steht einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich, es sei denn, dass die Forderung dem Erben vor dem Ablauf der fünf Jahre bekannt ge

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1994 Inventarfrist


(1) Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers zur Errichtung des Inventars eine Frist (Inventarfrist) zu bestimmen. Nach dem Ablauf der Frist haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, wenn nicht vorhe

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1989 Erschöpfungseinrede des Erben


Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2005 Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars


(1) Führt der Erbe absichtlich eine erhebliche Unvollständigkeit der im Inventar enthaltenen Angabe der Nachlassgegenstände herbei oder bewirkt er in der Absicht, die Nachlassgläubiger zu benachteiligen, die Aufnahme einer nicht bestehenden Nachlassv

Referenzen - Urteile | § 5 Lkw-MautV 2018

Urteil einreichen

1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 Lkw-MautV 2018.

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Feb. 2014 - 20 T 19/13

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 22.11.2013 wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Pforzheim vom 18.11.2013 - Az. 2 C 404/13 - festgestellt, dass der Rechtsstreit aufgrund der durch Beschluss des Amtsgerichts Pfo

Referenzen

(1) Führt der Erbe absichtlich eine erhebliche Unvollständigkeit der im Inventar enthaltenen Angabe der Nachlassgegenstände herbei oder bewirkt er in der Absicht, die Nachlassgläubiger zu benachteiligen, die Aufnahme einer nicht bestehenden Nachlassverbindlichkeit...