Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2311 Wert des Nachlasses
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz.
(2) Der Wert ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Eine vom Erblasser getroffene Wertbestimmung ist nicht maßgebend.
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25/04/2018 10:15
Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsPflichtteilsanspruch
23/06/2015 17:07
Der Wert des Miteigentumsanteils entspreche jedenfalls dann dem hälftigen Wert der Immobilie, wenn der bisherige Eigentümer der einen Hälfte mit dem Erbfall auch die andere Hälfte des Eigentums erlangt.
SubjectsEhescheidung
Erbrecht: Bei Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall kann Pflichtteil nicht entzogen werden
26/06/2014 19:43
Da Unterhalt grundsätzlich nur als Geldleistung geschuldet wird, kann die Pflichtteilsentziehung nicht auf eine Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall gestützt werden.
SubjectsPflichtteilsanspruch
04/03/2013 14:34
Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt.
SubjectsPflichtteilsanspruch
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