Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1993 Inventarerrichtung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1993 Inventarerrichtung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Erbe ist berechtigt, ein Verzeichnis des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlassgericht einzureichen (Inventarerrichtung).

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published on 23.04.2019 00:00

Gründe 1. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die von dem Nachlassgericht mit Beschluss vom 31.01.2019 angeordnete Verlängerung der bereits mit Beschluss vom 31.10.2018 bestimmten Frist zur Inventarerrichtung in Höhe von drei Mona
published on 30.10.2015 00:00

Tenor Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06. Mai 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Bestattungskosten für J. Kä. in Höhe von 2.610,50 EUR aus Mitteln der Sozialhilfe zu über
published on 24.01.2013 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) - 5) gegen den Beschluss des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 11.12.2012 (2 O 183/12) wird zurückgewiesen. Die Beklagten zu 2) - 5) tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; Kosten wer
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