Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2186 Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ist ein Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so ist er zur Erfüllung erst dann verpflichtet, wenn er die Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses zu verlangen berechtigt ist.
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 27/06/2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 120/00 Verkündet am: 27. Juni 2001 Heinekamp Justizsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ____________________
published on 05/04/2017 00:00
Tatbestand
Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Wertes des erbschaftsteuerrechtlichen Erwerbes des Klägers bestehende Bankkreditschulden sowie eine gegen den Kläger festgesetzte Grunderwerbsteuer zu Recht außer Ansatz gelass
published on 22/07/2015 00:00
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. April 2013 3 K 604/11 Erb aufgehoben.
published on 31/07/2014 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.11.2012, 8 O 269/12, im Wesentlichen abgeändert und insgesamt wie folgt ne
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