Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2209 Dauervollstreckung

Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben fortzuführen hat. Im Zweifel ist anzunehmen, dass einem solchen Testamentsvollstrecker die in § 2207 bezeichnete Ermächtigung erteilt ist.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2210 Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung


Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind. Der Erblasser kann jedoch anordnen, dass die Verwaltung bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2207 Erweiterte Verpflichtungsbefugnis


Der Erblasser kann anordnen, dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll. Der Testamentsvollstrecker ist auch in einem solchen Falle zu einem Schenkungsversprechen nur nach Maßgab

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2011 - V ZR 82/11

bei uns veröffentlicht am 04.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 82/11 Verkündet am: 4. November 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2019 - XII ZB 560/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 560/18 vom 24. Juli 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 138 Abs. 1 Aa, 1836 c, 1908 i Abs. 1 Satz 1, 2205, 2209, 2216 Abs. 1 Ein Behindertentestament ist ni

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2007 - IV ZR 275/06

bei uns veröffentlicht am 05.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 275/06 Verkündetam: 5.Dezember2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2012 - II ZB 15/11

bei uns veröffentlicht am 14.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/11 vom 14. Februar 2012 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2209; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 1, § 177 Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestaments

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2009 - V ZB 176/08

bei uns veröffentlicht am 14.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 176/08 vom 14. Mai 2009 Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 2044 Abs. 1, 2204 Abs.1, 2211, 2214, 751; ZVG § 180 Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Verste

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2008 - II ZR 116/08

bei uns veröffentlicht am 24.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 116/08 Verkündet am: 24. November 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Jan. 2019 - 34 Wx 165/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 5. April 2018 und der Kostenansatz des Amtsgerichts Günzburg vom 19. September 2017 (Rechnungsnummer 880140029079) ersatzlos auf

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 158/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 16. Juli 2014 - 12 U 2267/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 29. Oktober 2012, Az.: 41 HKO 1227/11 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 14. Oktober 2011 fes

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Jan. 2019 - 34 Wx 165/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 5. April 2018 und der Kostenansatz des Amtsgerichts Günzburg vom 19. September 2017 (Rechnungsnummer 880140029079) ersatzlos aufgeh

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2017 - IX R 32/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2015  10 K 2700/14 aufgehoben.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Nov. 2016 - I-3 Wx 47/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an das Grundbuchamt zurückverwiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3D

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juni 2013 - II R 10/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde im notariell beurkundeten Erbvertrag ihrer Großeltern vom 21. November 1975 von dem länger lebenden G

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juni 2010 - VIII R 10/09

bei uns veröffentlicht am 15.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Sozietät von Anwälten. Sie erzielte ihre Einnahmen im Streitjahr 2001 nach den Feststellungen eine

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juni 2010 - VIII R 14/09

bei uns veröffentlicht am 15.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Volljuristin und war im Streitjahr als berufsmäßige Betreuerin und Verfahrenspflegerin tätig. In ihrer

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Sept. 2008 - 3 Wx 98/03

bei uns veröffentlicht am 19.09.2008

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Eutin vom 20. Mai 2003 und des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 14. Oktober 2003 aufgehoben.

Landgericht Heidelberg Urteil, 13. Mai 2008 - 2 O 392/07

bei uns veröffentlicht am 13.05.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Hilfs-Drittwiderklage wird als unzulässig abgewiesen. 3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Hilfs-Drittwiderklage, welche der Beklagte selbst trägt.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 09. Okt. 2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 09.10.2007

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen vom 5. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerde

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