(1) Das Gericht hat im Urteil zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen (§ 182a), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen hat. Das Gericht entscheidet auf Antrag durch Beschluß, wenn das Verfahren anders beendet wird.

(2) Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten.

(3) Die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts oder Rechtsbeistands ist stets erstattungsfähig.

(4) Nicht erstattungsfähig sind die Aufwendungen der in § 184 Abs. 1 genannten Gebührenpflichtigen.

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Sozialrecht: Wie viel darf ein Auto bei Bezug von Hartz-IV wert sein?

22.10.2019

Wer Grundsicherungsleistungen haben will, muss ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten. Dabei muss die Behörde aber auf das Zusammenspiel der Freibeträge achten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Sozialrecht: Statt Perücke - Krankenkasse muss Echthaarteil bezahlen

06.09.2019

Aus medizinischen Gründen kann die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil erforderlich sein. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Sozialrecht: Zahnersatz in Polen muss vorher genehmigt werden

20.08.2019

Zahnersatz im Ausland kann eine preiswerte Alternative sein. Wurde die Behandlung aber zuvor nicht von der Krankenkasse genehmigt, kann die Auslandsreise für den Betroffenen sehr teuer werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Familienrecht: Bestand die Ehe kürzer als ein Jahr, kann ein Rentenanspruch abgelehnt werden

20.04.2018

Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat und die gesetzliche Vermutung einer sogenannten „Versorgungsehe“ greift – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Sozialrecht: Grundsicherungsempfänger im Trennungsjahr müssen Eigenheim nicht verkaufen

31.08.2017

Ein Grundsicherungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) darf während des Trennungsjahres nicht darauf verwiesen werden, sein Hausgrundstück zu verwerten.
Allgemeines

Medizinrecht: Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen

31.08.2017

Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine Cannabisversorgung ihres Versicherungsnehmers nur übernehmen, wenn alle anderweitigen Therapieoptionen ausgeschöpft sind.

Arbeitsrecht: Verspätete Folgebescheinigung kann entschuldbar sein

27.07.2017

Eine verspätete Folgebescheinigung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn diese aufgrund eines gesundheitlichen Ausnahmezustands nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte.

Arbeitsrecht: Verletzung nach Streit mit Türsteher ist kein Arbeitsunfall

13.07.2017

Ein Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis besteht, wenn der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausübt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitslosigkeit: Faktische Beschäftigungslosigkeit und Bezug von ALG I

14.02.2017

Meldet sich eine Arbeitnehmerin arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen.
Steuerrecht

Krankengeld: AU muss nicht auf bestimmtem Vordruck ausgestellt werden

01.12.2016

Um eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, muss nicht zwingend das zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarte Formular verwendet werden.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 172


(1) Gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte findet die Beschwerde an das Landessozialgericht statt, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. (2) Pro
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 184


(1) Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten Personen gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr entsteht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist; sie ist für jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 182a


(1) Beitragsansprüche von Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch können nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden. In dem Antrag auf Erlaß des M

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8314 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Berlin Urteil, 1. Juli 2021 - S 21 R 1232/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2023

Sozialgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil   In dem Rechtsstreit  A, - Kläger -   Proz.-Bev.: Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin,   gegen  Deutsche Rentenversicherung Bu

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2022 - L 2 SF 2522/21 EK AL

bei uns veröffentlicht am 29.04.2022

Streitgegenständlich ist vorliegend die unangemessene Dauer des geführten Ausgangsverfahrens (Kostenfestsetzungsverfahrens) beim Sozialgericht Karlsruhe. Die Klägerin begehrt einen Entschädigungsanspruch nach dem Gesetz über

Bundessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2021 - B 14 AS 15/20 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2022

Streitgegenständlich ist die Aufhebung und Erstattung des Arbeitslosengeldes II, wegen eines erlittenen immateriellen Nachteils der Klägerin, aufgrund des überlangen Ausgangsverfahrens. Vorliegend berücksichtigte das beklagte Jobc
Sozialrecht

Sozialgericht Berlin Urteil, 22. Feb. 2019 - S 80 AL 1485/16

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt streitig.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2014 - III ZR 37/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 37/13 Verkündet am: 23. Januar 2014 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GVG § 198 Abs

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Jan. 2018 - L 14 R 200/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 05.02.2015 wird zurückgewiesen. II. Die dem Kläger in der Berufungsinstanz entstandenen notwendigen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Mai 2019 - L 8 SO 31/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Antrag vom 27.03.2019 auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 1. März 2019, L 8 SO 31/19 B ER, gemäß § 86 b Abs. 1 S. 4 SGG insoweit, dass der um monatlich in Höhe von 600 € erhöhte Regelbedarf in der Zeit vo

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2019 - L 16 AS 293/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 25. März 2019 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 376/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.05.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 02.08.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.10.2016 abge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 335/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 6. April 2018 und der Bescheid vom 30. Januar 2019 abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weiteres Arbeitslosengeld II i.H.v. jew

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Apr. 2018 - L 20 KR 72/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Zum Verfahren werden beigeladen: 1. Bezirk Unterfranken, Sozialverwaltung, C-Straße, C-Stadt 2. Landkreis Main-Spessart, Sozialhilfeverwaltung, D-Straße, D-Stadt 3. Jobcenter Main-Spessart, E-Straße, D-Stadt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2019 - L 4 P 67/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 20.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 622/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.10.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Jan. 2019 - L 2 SB 83/18 B

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 17.05.2018 betreffend die Verhängung von Ordnungsgeld gegen den Kläger aufgehoben. II. Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Jan. 2017 - L 7 AS 830/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 19. Oktober 2016, Az.: S 15 AS 645/16, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2017 - L 7 AS 913/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller und Beschwerdeführe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2017 - L 5 KR 443/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Jan. 2017 - L 15 VK 14/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Sozialgericht München Beschluss, 18. Apr. 2019 - S 46 AS 785/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid vom 7. März 2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 38/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 06. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Okt. 2018 - L 3 U 43/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 2. Dezember 2015 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 2. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juli

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - L 19 R 365/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - L 19 R 263/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Dez. 2017 - L 11 AS 762/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.08.2017 - S 22 AS 1169/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Dez. 2017 - L 11 AS 761/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.08.2017 - S 22 AS 723/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Dez. 2017 - L 11 AS 760/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.08.2017 - S 22 AS 335/15 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - L 11 AS 322/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.11.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.01.2017 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 08.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 08.02.2011 und der Bescheid der Beklagten vom 20.10.2009 abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Verletztenrente für den Arbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - L 2 U 308/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 06.07.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 81/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben gegen einen Verweisun

Sozialgericht München Beschluss, 05. Jan. 2017 - S 46 AS 3026/16 ER

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin zu 1 für die Zeit von 01.01.2017 bis einschließlich 31.05.2017 Arbeitslosengeld II von monatlich jeweils 620,- Euro zu gewähren. II. Im Übrigen wird der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 79/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben gegen einen Verweisun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 77/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben gegen einen Verweisun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 75/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben gegen einen Verweisun

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - L 16 AS 513/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 71/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben gegen einen Verweisun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 24/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben, ohne dass das SG ein

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 20/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben, ohne dass das SG ein

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 18/18 ER

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Der Beschwerdeführer hat Beschwerde erhoben, ohne dass das SG eine

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 15. Feb. 2019 - S 21 P 144/18

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege im Zeitraum vom 20.12.2017 bi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 154/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - L 4 KR 49/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Mai 2017 - L 19 R 733/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 19.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 870/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 09.11.2016 und der Bescheid vom 30.12.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.07.2014 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Be

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 833/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Nov. 2017 - L 11 AS 748/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.10.2017 wird hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung und Erstattung vom 20.0

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 357/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den Geschäftsführer des Jobcenters B-Stadt. Die am 1957 geborene Klä

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 651/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Kläge

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 349/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2017 wird abgewiesen. Der Antrag auf Unterlassung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

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(1) Beitragsansprüche von Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch können nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden. In dem Antrag auf Erlaß des Mahnbescheids...
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