Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1939 Vermächtnis
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).
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19 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 14/01/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
4 K 747/15
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
... A-Straße, A-Stadt
Klägerin
gegen
Finanzamt B., B-Straße, B-Stadt
published on 28/02/2019 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
published on 16/12/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nahm im Termin 2012/
published on 18/09/2017 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileige
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