Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2217 Überlassung von Nachlassgegenständen

(1) Der Testamentsvollstrecker hat Nachlassgegenstände, deren er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten offenbar nicht bedarf, dem Erben auf Verlangen zur freien Verfügung zu überlassen. Mit der Überlassung erlischt sein Recht zur Verwaltung der Gegenstände.

(2) Wegen Nachlassverbindlichkeiten, die nicht auf einem Vermächtnis oder einer Auflage beruhen, sowie wegen bedingter und betagter Vermächtnisse oder Auflagen kann der Testamentsvollstrecker die Überlassung der Gegenstände nicht verweigern, wenn der Erbe für die Berichtigung der Verbindlichkeiten oder für die Vollziehung der Vermächtnisse oder Auflagen Sicherheit leistet.

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2217 BGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2020 - V ZB 93/18

bei uns veröffentlicht am 16.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 93/18 vom 16. Januar 2020 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 93 Abs. 1 a) Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist für die Kostenentscheidung nach § 93 Z

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2011 - V ZR 82/11

bei uns veröffentlicht am 04.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 82/11 Verkündet am: 4. November 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Jan. 2019 - 34 Wx 165/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 5. April 2018 und der Kostenansatz des Amtsgerichts Günzburg vom 19. September 2017 (Rechnungsnummer 880140029079) ersatzlos auf

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - 34 Wx 178/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 178/15 Beschluss 16.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller und Beschwerdeführer 2) ...

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 aufgehoben, soweit 1. die Eintragung eines Wohnungsrechts von der Voreintragung und Zustim

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Juli 2014 - 34 Wx 259/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. März 2014 wird verworfen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Eintragungsantrags vom 6. März 2014 richtet. Im Übrigen

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Dez. 2014 - 34 Wx 429/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 2. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 116.228

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Jan. 2019 - 34 Wx 181/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 8. Mai 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Jan. 2019 - 34 Wx 165/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 5. April 2018 und der Kostenansatz des Amtsgerichts Günzburg vom 19. September 2017 (Rechnungsnummer 880140029079) ersatzlos aufgeh

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2017 - XII ZB 614/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 614/16 vom 10. Mai 2017 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 2205, 2211, 2217; FamFG § 168 Selbst wenn der Testamentsvollstrecker beim Behindertentestament im Rah

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Nov. 2016 - 8 W 166/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Notariats Kirchheim/Teck III - Nachlassgericht - vom 19.01.2016 (III NG 85/2014) abgeändert: Das Nachlassgericht wird angewiesen, den Beteiligten Nr. 4 als Testam