Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben

(1) Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nicht zustehen sollen. Unterliegen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nur einzelne Nachlassgegenstände, so stehen ihm die in § 2205 Satz 2 bestimmten Befugnisse nur in Ansehung dieser Gegenstände zu.

(2) Hat der Testamentsvollstrecker Verfügungen des Erblassers nicht selbst zur Ausführung zu bringen, so kann er die Ausführung von dem Erben verlangen, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2205 Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis


Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2203 Aufgabe des Testamentsvollstreckers


Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2005 - IV ZR 296/03

bei uns veröffentlicht am 26.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 296/03 Verkündet am: 26. Januar 2005 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2197 Ein Alle

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2017 - 34 Wx 266/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim – Grundbuchamt – vom 21. Juni 2017 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, die beantragte Eintragung nicht aus den Gründen d

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 390/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Kostenentscheidung zulasten des Beteiligten zu 1 aufgehoben

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 400/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2018 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag vom 22. August 2018 zu vollziehe

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juni 2016 - 34 Wx 93/16

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. Februar 2016 aufgehoben. Gründe I. Die am ... 2014 verstorbene Juliana M. ist im Grundbuch als Al

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 158/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - 34 Wx 178/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 178/15 Beschluss 16.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller und Beschwerdeführer 2) ...

Landgericht München II Endurteil, 19. Apr. 2017 - 1 O 4368/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor 1. Die beklagte Partei zu 1) wird verurteilt, es zu unterlassen, das Grundstück W., ... zu verwerten, insbesondere im Wege des Verkaufs. 2. Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei zu 2) verpflichtet ist, dem Nachlass

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Apr. 2017 - 9 W 4/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 13.01.2017 - E 3 O 177/15 - aufgehoben. 2. Der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2014 - IV ZR 104/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR104/14 Verkündet am: 5. November 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2212, § 2317 Abs. 2

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Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder...
Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder...