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Rechtsgebiet

Kindesunterhalt

16 von 20 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Der Kindesunterhalt ist der am strengsten geschützte Anspruch im Familienrecht. Er sichert den Lebensbedarf des Kindes und genießt gegenüber allen anderen Ansprüchen (z. B. Ehegattenunterhalt) den absoluten Vorrang (§ 1609 BGB).

Dogmatisch wird unterschieden: Der betreuende Elternteil erfüllt seine Pflicht allein durch Erziehung und Pflege (Naturalunterhalt, § 1606 Abs. 3 BGB). Der andere Elternteil ist zwingend zur Zahlung von Geld (Barunterhalt) verpflichtet, berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle. Um den Mindestbedarf des Kindes zu decken, trifft den Zahlenden eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB): Er muss notfalls Nebenjobs annehmen; andernfalls wird ihm fiktives Einkommen zugerechnet.

Eine radikale Zäsur tritt mit der Volljährigkeit (18. Geburtstag) ein. Die Einteilung in Bar- und Naturalunterhalt entfällt. Nun sind plötzlich beide Elternteile zwingend barunterhaltspflichtig, anteilig nach ihrem jeweiligen Einkommen. Das volljährige Kind muss den Unterhalt eigenständig geltend machen, sofern es sich noch in Ausbildung oder Studium befindet.

Übersichtsartikel · Was ist Kindesunterhalt?1 von 3
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Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des … Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist Kindesunterhalt?2 von 3
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Einem gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltsverpflichteten kann es zuzumuten sein, zureichend die deutsche Sprache und einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, einen … Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist Kindesunterhalt?3 von 3
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Dieser einseitigen Ausfertigung liege nämlich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Geschäftsgrundlage zugrunde, deren Wegfall oder Änderung dargelegt werden müsse. Weiterlesen ›

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Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Fragen des Unterhalts“.

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FamilienrechtAuskunft zum Unterhalt verlangen: § 1605 BGB und die Zwei-Jahres-SperreVerwandte in gerader Linie schulden einander Auskunft über Einkünfte und Vermögen, soweit sie für den Unterhalt nötig ist — getrennt lebende und geschiedene Ehegatten entsprechend. Erneut aber erst nach zwei Jahren. Die App prüft das und schreibt das Verlangen.
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FamilienrechtBetreuungsunterhalt nach der Scheidung: mindestens drei Jahre (§ 1570 BGB)Wer nach der Scheidung ein gemeinsames Kind betreut, kann Unterhalt mindestens bis zu dessen drittem Geburtstag verlangen. Ob länger, richtet sich nach Billigkeit — kind- und elternbezogen. Die App nennt das Datum und die Maßstäbe.
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FamilienrechtElternunterhalt-Rechner: Muss ich für meine Eltern zahlen? (100.000-Euro-Grenze)Kostenloser Check zum Elternunterhalt nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Finden Sie heraus, ob der Sozialhilfeträger überhaupt auf Sie zugreifen kann — der Rückgriff greift erst ab mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
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FamilienrechtErwerbslosen- und Aufstockungsunterhalt nach der Scheidung (§ 1573 BGB)Wer nach der Scheidung keine angemessene Arbeit findet oder mit dem Einkommen nicht den vollen Unterhalt erreicht, kann Unterhalt oder den Unterschiedsbetrag verlangen — nachrangig zu Betreuung, Alter und Krankheit. Die App ordnet ein.
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FamilienrechtKindesunterhalt nach der Düsseldorfer TabelleTabellenbetrag des Kindesunterhalts aus bereinigtem Netto und Alter des Kindes ermitteln: abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes der Zahlbetrag, mit Selbstbehalt-Prüfung (Mangelfall) — fair für beide Seiten.
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FamilienrechtNachehelichen Unterhalt herabsetzen oder befristen (§ 1578b BGB)Nachehelicher Unterhalt kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn er sonst unbillig wäre. Maßstab sind vor allem ehebedingte Nachteile und die Dauer der Ehe. Die App ordnet ein, welche Umstände dafür oder dagegen sprechen.
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FamilienrechtTrennungs- & Ehegattenunterhalt-RechnerTrennungs- und Ehegattenunterhalt nach der Differenzmethode schätzen: aus den bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner, mit Erwerbstätigenbonus, Vorrang Kindesunterhalt (§ 1609 BGB) und Selbstbehalt — fair für beide Seiten.
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FamilienrechtUnterhalt aus Anlass der Geburt: Zeiträume nach § 1615l BGBSechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt, und darüber hinaus mindestens drei Jahre, wenn ein Grund besteht. Die App rechnet die Zeiträume — und sagt, ab wann es Unterhalt für die Vergangenheit gibt.
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FamilienrechtUnterhalt für die Vergangenheit: ab wann nach § 1613 BGBRückständigen Unterhalt gibt es nur ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit — dann ab dem Ersten des Monats. Sonderbedarf kann nach einem Jahr nur noch verlangt werden, wenn vorher Verzug oder Rechtshängigkeit eintrat. Die App nimmt das früheste Datum und rechnet.
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FamilienrechtWer von beiden Eltern wie viel zahlt: anteilige Haftung nach § 1606 Abs. 3 BGBMehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Verhältnissen — und wer ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt in der Regel durch die Betreuung. Die App rechnet die Quote aus Ihren Beträgen.
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