Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2099 Ersatzerbe und Anwachsung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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24.02.2012 10:02

Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
SubjectsTestament
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published on 15.01.2019 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 12 wird verworfen. 2. Auf Beschwerde der Beteiligten zu 11 wird der Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Nachlassgericht - vom 9.2.2017 aufgehoben. 3. Die Akten werden dem Amtsger
published on 11.06.2018 00:00

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 7.6.2016 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, als festgestellt ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Teil-Erbscheins, der die Beteiligte XX al
published on 24.04.2017 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. November 2016, Az. 553 VI 2427/16, mit dem Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerde
published on 10.06.2013 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Husum vom 7. Dezember 2012 geändert: Das Amtsgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) antragsgemäß einen Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbi
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