Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2176 Anfall des Vermächtnisses
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt, unbeschadet des Rechts, das Vermächtnis auszuschlagen, zur Entstehung (Anfall des Vermächtnisses) mit dem Erbfall.
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published on 20/12/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 56/12 Verkündet am: 20. Dezember 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 83 Abs. 1 S
published on 29/11/2016 00:00
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil- und Grundurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.09.2015 in Ziffer II und III des Tenors aufgehoben und in Ziffer IV wie folgt neu gefasst:
Die Klageanträge Ziffer
published on 20/10/2015 00:00
Tenor
Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2013 16 K 3701/12 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. September 2012 aufgehoben
published on 16/05/2013 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Der zuletzt am 18. Juni 2012 geänderte Erbschaftsteuerbescheid und die Einspruchsentscheidung vom 1. September 2011 werden teilweise aufgehoben. Es wird diejenige Erbschaftsteuer festgesetzt, die sich er
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