Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2301 Schenkungsversprechen von Todes wegen

(1) Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art.

(2) Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstands, so finden die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Erbrecht: Pflichtteilsanspruch: Ende der Verjährungshemmung aufgrund eines zuvor bestimmten Ereignisses

16.12.2011

Zu den Auswirkungen eines zeitlich unbeschränkten Verjährungsverzichts - KG vom 05.06.2008 - Az: 8 U 213/07 - Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Familienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 3 Erwerb von Todes wegen


(1) Als Erwerb von Todes wegen gilt 1. der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. des Bürger
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 781 Schuldanerkenntnis


Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 780 Schuldversprechen


Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2010 - BLw 4/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 4/10 vom 13. Oktober 2010 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 13. Oktober 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2003 - IV ZR 438/02

bei uns veröffentlicht am 26.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 438/02 Verkündet am: 26. November 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2019 - XII ZB 164/19

bei uns veröffentlicht am 02.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 164/19 vom 2. Oktober 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1804, 1908 i Abs. 2 Satz 1, 2301 a) Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, du

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2002 - V ZR 232/01

bei uns veröffentlicht am 19.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 232/01 Verkündet am: 19. Juli 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2011 - II ZR 306/09

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 306/09 Verkündet am: 29. November 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 518, 7

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2008 - XII ZR 110/06

bei uns veröffentlicht am 30.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 110/06 Verkündet am: 30. April 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2010 - IV ZR 230/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 230/08 Verkündetam: 28.April2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch d

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2010 - IV ZR 73/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 73/08 Verkündetam: 28.April2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. März 2016 - 20 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 102/14 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass sich die Klageanträge auf Auskunftserteilung und auf Herausgabe einer b

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 19. Juni 2015 - 20 U 122/14

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am  28.05.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägeri

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Nov. 2014 - L 5 AS 585/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob den Klägern im Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bi

Oberlandesgericht Köln Urteil, 01. Aug. 2014 - 6 U 20/14

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 612/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Das genannte Urteil des Landgeric

Landgericht Siegen Urteil, 24. Okt. 2013 - 8 O 98/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, dass bei der Hinterlegungsstelle des Bezirksgerichts Z unter dem Aktenzeichen – hinterlegte Guthaben in Höhe von 39.935,55€ zzgl. Zinsen freizugeben und die Auszahlung dieses Guthabens an die Klägerinnen zu bew

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Juni 2009 - 5 U 40/09

bei uns veröffentlicht am 29.06.2009

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5.12.2008 – 27O 47/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestellt, dass das Depotvermögen bei der UBS AG mit dem Sitz in Basel/Schw

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Mai 2009 - 4 K 1445/07

bei uns veröffentlicht am 26.05.2009

Tatbestand   1 Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt wurden. 2 Der Vater des 1952 geborenen Kl, Herr Z, hatte in einer notariellen Urkunde vom 07. Mai 2002 (Bl. 9 ff. der Recht

Referenzen

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des...