Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2289 Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338

(1) Durch den Erbvertrag wird eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde. In dem gleichen Umfang ist eine spätere Verfügung von Todes wegen unwirksam, unbeschadet der Vorschrift des § 2297.

(2) Ist der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling des Erblassers, so kann der Erblasser durch eine spätere letztwillige Verfügung die nach § 2338 zulässigen Anordnungen treffen.

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Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen

24.05.2012

auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
Testament

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2271 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen


(1) Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach den für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296. Durch
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2338 Pflichtteilsbeschränkung


(1) Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschr

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2297 Rücktritt durch Testament


Soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, kann er nach dem Tode des anderen Vertragschließenden die vertragsmäßige Verfügung durch Testament aufheben. In den Fällen des § 2294 findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwen

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Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2009 - IV ZR 82/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 82/08 Verkündetam: 28.Oktober2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2011 - IV ZR 232/09

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 232/09 Verkündetam: 6.April2011 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2004 - IV ZR 135/03

bei uns veröffentlicht am 07.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 135/03 Verkündet am: 7. Juli 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2087 Abs. 2 Die Aus

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Sept. 2017 - 34 Wx 262/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2017 aufgehoben. Gründe I. Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileige

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Nov. 2016 - 31 Wx 224/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Nachlassgericht - vom 10.5.2016 werden zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben die dem Beteiligten zu 1 im Beschwerd

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Okt. 2016 - 34 Wx 331/16

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 16. August 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Wohnungsgrundbuch ist seit 1997 die am 16.1.2015 versto

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Nov. 2014 - 31 Wx 280/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eggenfelden vom 28.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 81.250 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Apr. 2017 - 31 Wx 128/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Nachlassgericht - vom 23.02.2017 wird aufgehoben. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 1 vom 13.12.2016 auf Erteilung eines Alleinerbscheins wird zurückgewiesen. Gründe

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Apr. 2017 - 1 W 642/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. November 2016, Az. 553 VI 2427/16, mit dem Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerde

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Aug. 2017 - 31 Wx 57/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Das Amtsgericht München - Nachlassgericht - wird angewiesen, den Beteiligten zu 7, 8 und 9 einen Erbschein zu erteilen, der dem am 28.11.2014 erteilten gleichlautet (Gemeinschaftlicher Erbschein betreffend die Erblasserin &#x

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Feb. 2016 - I-3 Wx 40/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. zurückgewiesen. Geschäftswert: bis 40.000 €. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Erblasserin war 1912 geboren, ihr im Jahre 2009 vorverstorbener Ehemann 1909. Bei den Beteiligten zu 1. bis 3. handelt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 20. Nov. 2015 - I-7 U 148/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 20.06.2014 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Feb. 2015 - 10 U 18/13

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Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.03.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 29. Okt. 2014 - 11 U 121/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2013 – 1 O 138/12 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleis

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2014 - 15 W 14/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) vom 09.04.2013 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert wird auf 150.000 € festgesetzt. Die Rech

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Sept. 2014 - I-3 Wx 128/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen. Wert: 165.000,- Euro 1G r ü n d e: 2I. 3Der am 24. Februar 1927 geborene, am 16. November 2011 verstorbene Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau A. hatten keine Kinder

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 15. Apr. 2014 - 3 Wx 93/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Plön vom 29. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1. nach einem Geschäftswert von 55.000

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 15. Feb. 2013 - 12 Wx 62/12

bei uns veröffentlicht am 15.02.2013

Tenor Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 16. August 2012 wird aufgehoben. Das Amtsgericht – Grundbuchamt – Dessau-Roßlau wird angewiesen, die Grundbuchberichtigung nicht von der Vorlage ein

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 30. Aug. 2007 - 19 U 27/07

bei uns veröffentlicht am 30.08.2007

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 01.02.2007 - Az.: 3 O 152/06 III - wie folgt geändert: 1. Der Beklagte wird dem Grunde nach verurteilt, an di

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 27. Okt. 2005 - 8 U 626/04-171

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.10.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 12 O 165/03 - wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil unter Ziffer I. und II

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(1) Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass...