Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1955 Form der Anfechtung
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1955 Form der Anfechtung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}




Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Für die Erklärung gelten die Vorschriften des § 1945.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

4 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
11.08.2016 11:11
Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum kann vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen.
SubjectsErbausschlagung
21.01.2016 12:39
Ein Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft nicht von sich aus zu erforschen, ob zur Anfechtung berechtigende Tatsachen vorliegen.
SubjectsTestament
02.06.2011 18:43
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrückl
SubjectsErbausschlagung
25.03.2011 11:38
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die
SubjectsErbausschlagung
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.
(2) Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschri
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 05.07.2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 39/05 vom 5. Juli 2006 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHZ: ja _____________________ BGB §§ 119 Abs. 1, 1954 Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichttei
published on 26.07.2016 00:00
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Bes
published on 29.06.2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 387/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 02.12.2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB27/15 vom 2. Dezember 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1954, 1955, 119; FamFG § 26 Das Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbsch
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.
(2) Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des...