Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2328 Selbst pflichtteilsberechtigter Erbe
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er die Ergänzung des Pflichtteils soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil mit Einschluss dessen verbleibt, was ihm zur Ergänzung des Pflichtteils gebühren würde.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 18.07.2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 64/05 Verkündet am: 18. Juli 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 14.07.2016 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.12.2015, Az. 31 O 24217/14, in Ziff. 1 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung,
published on 27.10.2016 00:00
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bis 4) wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 31.05.2007 – 9 O 258/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1) bis 4) werden verurteilt
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