Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2197 Ernennung des Testamentsvollstreckers
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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Gesellschaftsrecht: Zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung aufgrund letztwilliger Verfügung
15/09/2014 14:59
Ist der Zweck bestimmt, so ist die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung durch letztwillige Verfügung in der Weise möglich, dass der Erblasser einem Dritten die inhaltliche Fassung der Stiftungssatzung überlässt.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
27/09/2010 19:03
Hat der Erblasser auf einem Briefumschlag handschriftlich eine Testamentsvollstreckung angeordnet, muss der Tatrichter durch Auslegung feststellen, ob die Urkunde mit Testierwillen errichtet wurde - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsTestament
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published on 05/12/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 275/06 Verkündetam: 5.Dezember2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BG
published on 26/01/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 296/03 Verkündet am: 26. Januar 2005 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2197 Ein Alle
published on 03/02/2017 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 2. September 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 345.000 &#x
published on 11/07/2016 00:00
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 aufgehoben, soweit
1. die Eintragung eines Wohnungsrechts von der Voreintragung und Zustim
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