Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1940 Auflage
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1940 Auflage
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden (Auflage).
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Gesellschaftsrecht: Zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung aufgrund letztwilliger Verfügung
15.09.2014 14:59
Ist der Zweck bestimmt, so ist die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung durch letztwillige Verfügung in der Weise möglich, dass der Erblasser einem Dritten die inhaltliche Fassung der Stiftungssatzung überlässt.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
9 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 19.03.2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 300/05 Verkündet am: 19. März 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 24.06.2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 202/07 Verkündetam: 24.Juni2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB
published on 03.02.2017 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 2. September 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 345.000 €..
published on 28.05.2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau -Nachlassgericht - vom 28.12.2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendi
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
