Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2042 Auseinandersetzung

(1) Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt.

(2) Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3 und der §§ 750 bis 758 finden Anwendung.

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Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben

21.03.2012

Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
Testament

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 20 Steuerschuldner


(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte und in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Stiftung oder der Verein. In den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2204 Auseinandersetzung unter Miterben


(1) Der Testamentsvollstrecker hat, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die Auseinandersetzung unter ihnen nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a zu bewirken. (2) Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den Auseinandersetzungsplan vor der Ausfüh
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 749 Aufhebungsanspruch


(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. (2) Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wic

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 750 Ausschluss der Aufhebung im Todesfall


Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Zeit ausgeschlossen, so tritt die Vereinbarung im Zweifel mit dem Tode eines Teilhabers außer Kraft.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2043 Aufschub der Auseinandersetzung


(1) Soweit die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben noch unbestimmt sind, ist die Auseinandersetzung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt, soweit die Erbteile deshalb noch unbestimmt sind, weil

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - V ZB 89/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/18 vom 7. Februar 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 835 Abs. 1, § 857 Abs. 5, § 859 Abs. 2 Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachl

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2009 - IV ZR 82/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 82/08 Verkündetam: 28.Oktober2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - IV ZR 226/00

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS-URTEIL IV ZR 226/00 Verkündet am: 17. April 2002 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein __

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - IX ZB 245/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 245/08 vom 2. April 2009 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die R

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2013 - V ZR 232/10

bei uns veröffentlicht am 27.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 232/10 Verkündet am: 27. September 2013 Langendörfer-Kunz Justizamtsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesger

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2004 - IV ZR 174/03

bei uns veröffentlicht am 27.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 174/03 Verkündet am: 27. Oktober 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2042 Anteile

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2004 - V ZR 94/04

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 94/04 vom 11. November 2004 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. November 2004 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter Tropf, Prof. Dr. Krüger,

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2000 - V ZR 487/99

bei uns veröffentlicht am 17.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 487/99 Verkündet am: 17. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2013 - IX ZB 163/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 163/11 vom 10. Januar 2013 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 295 Abs. 1 Nr. 2 a) Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - I ZR 143/00

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 143/00 Verkündet am: 13. März 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Aug. 2008 - XII ZR 155/06

bei uns veröffentlicht am 06.08.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 155/06 Verkündet am: 6. August 2008 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 B 15.2338

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2016 - 34 Wx 442/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting Grundbuchamt - vom 3. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2016 - 34 Wx 441/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 158/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - 34 Wx 334/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen -Grundbuchamt - vom 15. April 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die am ...2014 verstorbene und im Grundbuch als Eigentümerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2018 - 34 Wx 408/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren - Grundbuchamt - vom 2. November 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2018 - 12 ZB 17.1509

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Kläger beansprucht für die Bewill

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Juli 2014 - B 4 K 13.624

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung ode

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Jan. 2016 - 8 ZB 15.951

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert

Oberlandesgericht München Endurteil, 16. Nov. 2016 - 20 U 2886/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München II vom 3. Mai 2016, Az. 12 O 5175/15, im Kostenausspruch aufgehoben und wie folgt abgeändert: Die Teilungsversteigerung der Miteigentumsanteile an den

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Sept. 2016 - 34 Wx 339/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Gründe I. Die am 18.4.2016 verstorbene Mutter des Beteiligten ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Am 29.8.2016 beantragte der Beteiligte die Umschreibung des Grundbuchs auf seinen Namen. Aus dem Testame

Landgericht Passau Beschluss, 09. Aug. 2016 - 2 T 56/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 29.02.2016, Az. 804 K 13/14, aufgehoben. 2. Die Beschwerdegegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rech

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juni 2017 - 34 Wx 54/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 28. Dezember 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Anträge der Beteiligten vom 28. November 20

Landgericht München II Endurteil, 19. Apr. 2017 - 1 O 4368/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor 1. Die beklagte Partei zu 1) wird verurteilt, es zu unterlassen, das Grundstück W., ... zu verwerten, insbesondere im Wege des Verkaufs. 2. Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei zu 2) verpflichtet ist, dem Nachlass

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2017 - AN 2 K 16.371, AN 2 K 17.30

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförder

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Juni 2017 - 8 W 37/17

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 23.02.2017, Gz.: DI-2397-6, aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den A

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Okt. 2018 - W 3 K 17.893

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Verpflichtung

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 16. Juli 2014 - 12 U 2267/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 29. Oktober 2012, Az.: 41 HKO 1227/11 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 14. Oktober 2011 fes

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Jan. 2014 - 34 Wx 516/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 26. Juni 2013 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Rosenheim - Grundbuchamt - wird angewiesen, das Grundbuch von P

Finanzgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 12. Sept. 2018 - 4 K 498/17

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist der Besteuerungszeitpunkt und -umfang einer depotgebundenen Lebensversicherung mit Term-Fi

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2016 - II R 17/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Januar 2015  8 K 3618/12 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Nov. 2015 - II B 33/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26. Februar 2015  4 K 1323/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Rottweil Urteil, 14. Aug. 2015 - 2 O 267/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen einer zukünftigen Erbauseinandersetzung nach der Erblasserin J. L. der Beklagte verpflichtet ist, einer Erbauseinandersetzung insoweit zuzustimmen, als das Grundstück - Grundbuch von C., Grundstücksnumme

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Juli 2015 - 8 W 255/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Kostenschuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 3. Juni 2015, Az. 7 UR II 2/15, abgeändert: Auf die Erinnerung des Kostenschuldners wird der Kostenansatz aus

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Feb. 2015 - 10 U 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.03.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte

Landgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2014 - 1 O 215/12

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass die am 3. Dezember 2011 in E verstorbene Frau C, geborene F, zuletzt wohnhaft in E aufgrund letztwilliger Verfügung vom 31. Oktober 2007 (Urkundenrolle-Nr. des Notars X in E) von den Klägerinnen zu je ½ Anteil allein

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 25. Aug. 2014 - 2 Wx 230/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 8) vom 25.06.2014 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamts – C vom 05.06.2014, RG-741-8, wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 2) bis 8) haben die Kosten des Beschwerde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Juli 2014 - 10 W 112/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 02.05.2014 wird der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts – Nachlassgericht - Bielefeld vom 03.04.2014 abgeändert. Es wird Teilnachlasspflegschaft für den nach Ausstellung des 1. Teilerbscheins

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 14. Jan. 2014 - 3 U 1142/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 29. August 2013 wie folgt abgeändert: I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. gegenüber d

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 09. Jan. 2013 - 3 W 672/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 03. Dez. 2012 - 12 Wx 10/12

bei uns veröffentlicht am 03.12.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) - Grundbuchamt - vom 11. Januar 2012 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, im Grundbuch von T., Blatt 2126 und T.-GGB 233 die Erbteilsübertragung im

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 13. Juni 2012 - 3 K 125/09

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Anwendbarkeit der die Grunderwerbbesteuerung ausnehmenden Vo

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 20. Dez. 2011 - 3 U 31/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 9 O 7/11, geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juli 2010 - 1 BvL 8/07

bei uns veröffentlicht am 21.07.2010

Tenor § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (Bundes

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - B 10 LW 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Versicherungspflicht der Klägerin in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) für die Zeit von Januar 2001 bis Aug

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. März 2009 - 3 W 18/09

bei uns veröffentlicht am 27.03.2009

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg, mit dem dieses dem Antragsteller die Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt hat, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das L

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 26. Feb. 2009 - 3 U 212/08

bei uns veröffentlicht am 26.02.2009

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 27.06.2008 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis zu 65.000,00 EUR

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2008 - 2 K 173/05

bei uns veröffentlicht am 26.03.2008

Tatbestand   1  Streitig ist die Höhe eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG). 2  Die Kläger sind vom beklagte

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. März 2007 - 1 K 335/06

bei uns veröffentlicht am 21.03.2007

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Tübingen vom 29.11.2005 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 09.02.2006 sowie der Bescheid des Studentenwerks Tübingen vom 28.09.2006 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger