Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2277 (weggefallen)

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06/02/2024 12:26

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und Vertragserben, die individuelle Regelungen für die Nachlassverteilung festlegt und notariell beurkundet werden muss. Diese Form der letztwilligen Verfügung ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und spezifische Bedingungen für die Verteilung des Vermögens festzulegen.
SubjectsErbvertrag
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