Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2194 Anspruch auf Vollziehung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Vollziehung einer Auflage können der Erbe, der Miterbe und derjenige verlangen, welchem der Wegfall des mit der Auflage zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde. Liegt die Vollziehung im öffentlichen Interesse, so kann auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen.

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published on 24/06/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 202/07 Verkündetam: 24.Juni2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB
published on 26/01/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 472/16 vom 26. Januar 2017 in der Strafsache gegen wegen Untreue ECLI:DE:BGH:2017:260117B5STR472.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2017 beschlossen : Die Revision des Angeklagten
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 89/03 vom 10. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, Wendt und die Richterin Dr. Kessal-Wulf a
published on 18/04/2017 00:00

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