Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2204 Auseinandersetzung unter Miterben

(1) Der Testamentsvollstrecker hat, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die Auseinandersetzung unter ihnen nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a zu bewirken.

(2) Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den Auseinandersetzungsplan vor der Ausführung zu hören.

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Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann auch auf Briefumschlag bestimmt werden

27.09.2010

Hat der Erblasser auf einem Briefumschlag handschriftlich eine Testamentsvollstreckung angeordnet, muss der Tatrichter durch Auslegung feststellen, ob die Urkunde mit Testierwillen errichtet wurde - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Erbrecht Berlin
Testament

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2042 Auseinandersetzung


(1) Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt. (2) Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3 und der §§ 750 bis 758 finden Anwendung.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2009 - V ZB 176/08

bei uns veröffentlicht am 14.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 176/08 vom 14. Mai 2009 Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 2044 Abs. 1, 2204 Abs.1, 2211, 2214, 751; ZVG § 180 Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Verste

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2004 - I ZR 213/01

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 213/01 Verkündet am: 11. November 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2004 - I ZR 182/02

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 182/02 Verkündet am: 11. November 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2010 - IV ZR 135/08

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 135/08 Verkündetam: 14.April2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch d

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 29. Aug. 2018 - 8 U 3464/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor 1. Die Beklagten zu 1) und 2) sowie der Streithelfer werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufungen gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 19.4.2017, Az. 1 O 4368/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 158/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €

Landgericht München II Endurteil, 19. Apr. 2017 - 1 O 4368/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor 1. Die beklagte Partei zu 1) wird verurteilt, es zu unterlassen, das Grundstück W., ... zu verwerten, insbesondere im Wege des Verkaufs. 2. Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei zu 2) verpflichtet ist, dem Nachlass

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 16. Juli 2014 - 12 U 2267/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Amberg vom 29. Oktober 2012, Az.: 41 HKO 1227/11 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 14. Oktober 2011 fes