Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2102 Nacherbe und Ersatzerbe

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Die Einsetzung als Nacherbe enthält im Zweifel auch die Einsetzung als Ersatzerbe.

(2) Ist zweifelhaft, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er als Ersatzerbe.

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03.10.2013 12:26

Kunde muss die Reparaturkosten nicht bezahlen und Werkstatt hat Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger.
03.10.2013 11:41

ansonsten wäre eine auf den Nachlass bezogene Verfügungsbeschränkung zu bestimmen.
SubjectsVorerbschaft
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(1) Hat der Erblasser den vermachten Gegenstand von einem nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einem Dritten zugewendet, so gilt der erste Vermächtnisnehmer als beschwert. (2) Auf das Vermächtnis f
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published on 20.02.2008 00:00

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published on 08.04.2014 00:00

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