Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2088 Einsetzung auf Bruchteile

(1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge ein.

(2) Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser mehrere Erben unter Beschränkung eines jeden auf einen Bruchteil eingesetzt hat und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen.

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 WoGV.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 werden der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. August 2016 und das Verfahren aufgehoben, soweit darin der Erbsc

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Jan. 2016 - 2 Wx 73/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Magdeburg vom 6. Oktober 2014 aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, nach dem Eintritt der formellen Rechtskraft dieser Entsch

Oberlandesgericht Stuttgart Entscheidung, 02. Juni 2008 - 5 U 42/07

bei uns veröffentlicht am 02.06.2008

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2006 - 10 O 92/06 - wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten werden - gemäß Antrag 1a) - gemeinschaftlich verurteilt, die im Gru