Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2271 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

(1) Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach den für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296. Durch eine neue Verfügung von Todes wegen kann ein Ehegatte bei Lebzeiten des anderen seine Verfügung nicht einseitig aufheben.

(2) Das Recht zum Widerruf erlischt mit dem Tode des anderen Ehegatten; der Überlebende kann jedoch seine Verfügung aufheben, wenn er das ihm Zugewendete ausschlägt. Auch nach der Annahme der Zuwendung ist der Überlebende zur Aufhebung nach Maßgabe des § 2294 und des § 2336 berechtigt.

(3) Ist ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling der Ehegatten oder eines der Ehegatten bedacht, so findet die Vorschrift des § 2289 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

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Erbrecht: Voraussetzungen für den Pflichtteilsentzug bei einem Abkömmling

20.08.2018

Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn dieser sich eines Verbrechens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten, einen anderen Abkömmling oder eine ähnlich nahestehenden Person schuldig gemacht hat – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin

Erbrecht: Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

11.01.2018

Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament einen Schlusserben verbindlich eingesetzt, kann der überlebende Ehegatte Teile des Vermögens nicht mehr ohne Weiteres verschenken – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Sonstiges

Erbrecht: Zur Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments nach Wiederheirat

09.04.2015

Soll ein gemeinschaftliches Testament auch für den Fall der Ehescheidung gelten, so lässt dies keinen Schluss darauf zu, dass die Verfügung auch für den Fall der Wiederverheiratung fortbestehen sollte.
Familienrecht

Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen

24.05.2012

auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
Testament

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2270 Wechselbezügliche Verfügungen


(1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Verfügungen getroffen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde, so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2336 Form, Beweislast, Unwirksamwerden


(1) Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung. (2) Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben werden. Für eine Entziehung nach § 2333 Absatz 1 Nummer 4 muss zur Zeit de

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2289 Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338


(1) Durch den Erbvertrag wird eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde. In dem gleichen Umfang ist eine spätere Verfügung von Todes wegen unwirksam, unbescha

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2296 Vertretung, Form des Rücktritts


(1) Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. (2) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragschließenden. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2294 Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten


Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten g

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2008 - IV ZR 32/06

bei uns veröffentlicht am 20.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 32/06 Verkündetam: 20.Februar2008 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2019 - XII ZB 251/19

bei uns veröffentlicht am 25.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 251/19 vom 25. September 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1899 Abs. 4 Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach § 1899 Abs. 4 BGB ist veranlasst , wen

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2005 - IV ZR 235/03

bei uns veröffentlicht am 19.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 235/03 Verkündet am: 19. Oktober 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsi

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2005 - XII ZR 51/03

bei uns veröffentlicht am 23.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 51/03 Verkündet am: 23. November 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2004 - IV ZR 187/03

bei uns veröffentlicht am 07.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 187/03 Verkündet am: 7. Juli 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ BGB §§ 2268 Abs. 2, 2271

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2011 - IV ZR 230/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 230/09 Verkündetam: 12.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2001 - IV ZR 298/98

bei uns veröffentlicht am 26.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 298/98 Verkündet am: 26. September 2001 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _________

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Sept. 2017 - 34 Wx 262/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2017 aufgehoben. Gründe I. Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileige

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Juli 2017 - 31 Wx 335/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 05.08.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Anschlussbeschwerde vom 30.11.2016 wird zurückgewiesen. 3. Von den gerichtlichen Kosten des

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Nov. 2015 - 4 W 105/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg 4 W 105/15 BESCHLUSS 4 VI 1389/15 AG Würzburg Der Senatsbeschluss ist rechtskräftig. Stichworte: Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen Sch

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Nov. 2016 - 3 U 796/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein, Az.: 8 O 2940/14, vom 19.01.2016 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) je einen Betrag in Höhe von

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juni 2018 - 31 Wx 294/16

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 7.6.2016 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, als festgestellt ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Teil-Erbscheins, der die Beteiligte XX al

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Okt. 2016 - 34 Wx 331/16

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 16. August 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Wohnungsgrundbuch ist seit 1997 die am 16.1.2015 versto

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Aug. 2016 - 34 Wx 139/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 8. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fe

Amtsgericht Ingolstadt Beschluss, 23. Feb. 2017 - VI 2789/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Die zur Begründung des Antrags vom 13.12.2016 der Beteiligten M. H., geb. auf Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.   2. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Apr. 2017 - 31 Wx 128/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Nachlassgericht - vom 23.02.2017 wird aufgehoben. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 1 vom 13.12.2016 auf Erteilung eines Alleinerbscheins wird zurückgewiesen. Gründe

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Apr. 2017 - 1 W 642/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. November 2016, Az. 553 VI 2427/16, mit dem Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerde

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 06. Juni 2016 - 3 Wx 1/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Gegenstandswert für das Beschwerde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Mai 2016 - 15 W 210/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins des Amtsgerichts Hagen vom 13. Juli 2015 an die Amtsrichterin/den Amtsrichter des Amtsgerichts - Nachlassgericht – Hagen zu

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Mai 2016 - IV ZR 205/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 205/15 Verkündet am: 25. Mai 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2285 D

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2016 - LwZB 2/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats- Senat für Landwirtschaftssachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Juni 2015 wird auf Kosten des Beteiligten zu 1 zurückgewiese

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Feb. 2016 - I-3 Wx 34/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 2. auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für sie und die Beteiligte zu 1. wird zurückgewiesen. 3. Der Geschäftswert wird auf 100.000,-- € festg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Feb. 2016 - I-3 Wx 40/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. zurückgewiesen. Geschäftswert: bis 40.000 €. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Erblasserin war 1912 geboren, ihr im Jahre 2009 vorverstorbener Ehemann 1909. Bei den Beteiligten zu 1. bis 3. handelt

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Juni 2015 - 11 Wx 12/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 wird der Beschluss des Notariats III Karlsruhe-Durlach - Nachlassgericht - vom 12. Oktober 2014 - 3 NG 74/2010 - aufgehoben. Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 4 wird zurückgewiesen. Das Na

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. März 2015 - 19 U 134/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn - Einzelrichter - vom 4. September 2014, Az.: 3 O 32/14 I, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfah

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Feb. 2015 - 10 U 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.03.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2014 - 15 W 14/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) vom 09.04.2013 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert wird auf 150.000 € festgesetzt. Die Rech

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2014 - 10 W 194/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 26.09.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 25.09.2013 abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2) vom 20.06.2013 wird zurück

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Sept. 2014 - I-3 Wx 128/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen. Wert: 165.000,- Euro 1G r ü n d e: 2I. 3Der am 24. Februar 1927 geborene, am 16. November 2011 verstorbene Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau A. hatten keine Kinder

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Juni 2014 - 9 U 147/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 06.09.2013 - 5 O 304/12 M - aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 12.11.2009 verstorbenen K.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 15. Apr. 2014 - 3 Wx 93/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Plön vom 29. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1. nach einem Geschäftswert von 55.000

Oberlandesgericht Köln Urteil, 01. Apr. 2014 - 3 U 165/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 7 O 39/13, wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorlä

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. März 2014 - I-3 Wx 54/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die  Rechtsmittel werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Wert der Rechtsmittel: jeweils bis 30.000,- Euro 1G r ü n d e: 2I. 3Die am 18. Januar 2011 verstorbene Erblasserin war die Ehefrau des am 24. Dezember 2012 verstorbenen Beteiligten zu 2

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. März 2014 - 15 W 136/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Jan. 2014 - 15 W 503/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Die dem Beteiligten zu 1) in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten haben die Beteiligten zu 2) und 3) jeweils zu ½ zu erstatten. Der Geschäftswert wird auf 100.000 € festgesetzt. Di

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Jan. 2014 - 3 Wx 75/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Eutin vom 15. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1) nach einem Geschäftswert von 8

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Nov. 2013 - 15 W 17/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen.Der Geschäftswert wird auf 43.750,- € festgesetzt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Erblasserin war verheiratet mit dem am ##.##.#### vorverstorbenen X. Aus der Ehe sind

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Aug. 2013 - 3 Wx 27/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2013

Tenor 1. Den Beteiligten zu 3. bis 6. wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt … bewilligt. 2. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. und 6. wird der Beschluss des Amtsgericht

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 24. Juli 2013 - 2 Wx 41/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2013

Tenor Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 2), zu 3) und zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Dessau-Roßlau vom 13. Juni 2012 aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 3. März 2011 auf Erteilung eines Erbschei

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 15. Feb. 2013 - 12 Wx 62/12

bei uns veröffentlicht am 15.02.2013

Tenor Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 16. August 2012 wird aufgehoben. Das Amtsgericht – Grundbuchamt – Dessau-Roßlau wird angewiesen, die Grundbuchberichtigung nicht von der Vorlage ein

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 14. Nov. 2012 - 1 U 195/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 27. September 2011 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist vorläufig vollst

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Feb. 2011 - X R 46/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts und Alleinerbin der im Jahre 2006 verstorbenen R. (Erbl

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Jan. 2006 - 14 Wx 28/05

bei uns veröffentlicht am 19.01.2006

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 wird der Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 25.05.2005 - 4 T 65/05  - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens de

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Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der...