Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 151

(1) Die Berufung ist bei dem Landessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen.

(2) Die Berufungsfrist ist auch gewahrt, wenn die Berufung innerhalb der Frist bei dem Sozialgericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt wird. In diesem Fall legt das Sozialgericht die Berufungsschrift oder das Protokoll mit seinen Akten unverzüglich dem Landessozialgericht vor.

(3) Die Berufungsschrift soll das angefochtene Urteil bezeichnen, einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.

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Referenzen - Urteile | § 344 FamFG

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1292 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 344 FamFG.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - L 17 U 378/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 376/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.05.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 02.08.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.10.2016 abge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2019 - L 5 KR 394/18

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2019 - L 4 P 67/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 20.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juli 2017 - L 5 KR 443/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - L 19 R 365/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - L 19 R 263/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - L 16 AS 513/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Mai 2017 - L 19 R 733/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 19.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 651/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Kläge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 650/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2018 - L 18 SO 249/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.09.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2017 abgewiesen. II

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 13/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 08.12.2015, S 28 KA 1344/14 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte und die Beigeladenen zu 2) und 6) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - L 4 KR 368/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 30. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - L 4 KR 435/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Okt. 2017 - L 19 R 541/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Jan. 2017 - L 19 R 347/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Nov. 2017 - L 10 AL 40/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.01.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 221/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Juli 2014, S 51 SO 617/11, wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird n

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Juli 2018 - L 20 VJ 7/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 8. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 18 SO 29/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.12.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2016 - L 20 KR 217/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2017 - L 4 KR 349/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23.03.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. III. Die Revision

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 17/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.09.2014, S 43 KA 1033/12 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Rev

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 U 74/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 11. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 10 AL 293/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 29.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Sept. 2016 - L 12 KA 35/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 5. Dezember 2014, S 39 KA 72/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Okt. 2016 - L 8 SO 246/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 323/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 19 R 976/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 24.06.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Mai 2016 - L 19 R 405/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 02.04.2014 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Mai 2017 - L 20 VJ 5/11

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15. Juni 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - L 12 KA 125/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.10.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 2 U 484/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 27. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wir nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2016 - L 2 P 70/15

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 103/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 31.01.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelass

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 93/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.03.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2018 - L 8 SO 18/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24. November 2015 wird aufgehoben. II. Die Bescheide der Beklagten vom 02.10.2014, 06.11.2014, 26.11.2014, 08.12.2014, 21.01.2015, 04.03.2015, 27.03.2015 und 08.05.2015 in Gesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2016 - L 12 KA 5055/13

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Auf die Berufungen der Klägerin werden die Urteile des Sozialgerichts München vom 25.11.2013, S 38 KA 5001/12 und S 38 KA 5002/12, sowie die Bescheide der Beklagten vom 20.05.2011 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - L 12 EG 45/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. Juni 2015, S 33 EG 130/14, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 119/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Zeitraum vom 26.04.2009 bis 31.12.2013 erbrachten Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 127.86

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2016 - L 7 AS 241/15

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 2. März 2015, S 48 AS 2810/14, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 19 R 8/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.12.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 04.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11.12.2014 abgewiesen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - L 15 BL 8/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29. Oktober 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. III. A

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 128/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beigeladene zu 1) wird verurteilt, dem Kläger 143.379,09 Euro zu erstatten. III. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 241/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014, S 15 SO 33/14, aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 312/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Oktober 2014, S 22 SO 325/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 3 U 477/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Augsburg vom 11. November 2015 werden zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Jan. 2019 - L 12 KA 53/18

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Juni 2018, S 38 KA 360/17, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 19 R 388/17

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.05.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta