Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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23.01.2012 12:21

Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
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04.03.2007 18:48

Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte
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published on 08.06.2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 163/15 Beschluss vom 8.6.2015 60 UR II 17/14 AG Landsberg am Lech 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Aufgebotssache ... Beteiligter: ... wegen Auf
published on 30.10.2015 00:00

Tenor Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06. Mai 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Bestattungskosten für J. Kä. in Höhe von 2.610,50 EUR aus Mitteln der Sozialhilfe zu über
published on 14.04.2010 00:00

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und Verfahrensfehler gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
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