Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, sobald der Erbfall eingetreten ist.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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23.01.2012 12:21
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
Subjectsallgemeines
04.03.2007 18:48
Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte
SubjectsFamilienrecht
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 08.06.2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 163/15
Beschluss
vom 8.6.2015
60 UR II 17/14 AG Landsberg am Lech
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Aufgebotssache
...
Beteiligter: ...
wegen Auf
published on 30.10.2015 00:00
Tenor
Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06. Mai 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Bestattungskosten für J. Kä. in Höhe von 2.610,50 EUR aus Mitteln der Sozialhilfe zu über
published on 14.04.2010 00:00
Gründe
1
Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und Verfahrensfehler gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
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