Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2281 Anfechtung durch den Erblasser

(1) Der Erbvertrag kann auf Grund der §§ 2078, 2079 auch von dem Erblasser angefochten werden; zur Anfechtung auf Grund des § 2079 ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte zur Zeit der Anfechtung vorhanden ist.

(2) Soll nach dem Tode des anderen Vertragschließenden eine zugunsten eines Dritten getroffene Verfügung von dem Erblasser angefochten werden, so ist die Anfechtung dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären. Das Nachlassgericht soll die Erklärung dem Dritten mitteilen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Familienrecht: Zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

09.04.2015

Auch im Fall einer objektiv einseitigen, durch die ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigten Lastenverteilung ist eine Sittenwidrigkeit nur bei zusätzlicher Störung der subjektiven Vertragsparität denkbar.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2078 Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung


(1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten


Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach de

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2014 - III ZR 382/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 382/13 vom 27. März 2014 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. März 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters und Reiter

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Nov. 2016 - 3 U 796/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein, Az.: 8 O 2940/14, vom 19.01.2016 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) je einen Betrag in Höhe von

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2015 - 31 Wx 427/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau vom 16.10.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Mai 2016 - IV ZR 205/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 205/15 Verkündet am: 25. Mai 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2285 D

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. März 2015 - 19 U 134/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn - Einzelrichter - vom 4. September 2014, Az.: 3 O 32/14 I, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfah

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Dez. 2014 - 20 UF 7/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 15.11.2013, Az. 1 F 287/12 GÜ, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Referenzen

(1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht...
Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung...