Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2335 (weggefallen)

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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09/04/2015 12:50

Soll ein gemeinschaftliches Testament auch für den Fall der Ehescheidung gelten, so lässt dies keinen Schluss darauf zu, dass die Verfügung auch für den Fall der Wiederverheiratung fortbestehen sollte.
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published on 28/10/2014 00:00

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) vom 09.04.2013 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert wird auf 150.000 € festgesetzt. Die Rech
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