Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2335 (weggefallen)
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09/04/2015 12:50
Soll ein gemeinschaftliches Testament auch für den Fall der Ehescheidung gelten, so lässt dies keinen Schluss darauf zu, dass die Verfügung auch für den Fall der Wiederverheiratung fortbestehen sollte.
SubjectsFamilienrecht
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published on 28/10/2014 00:00
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) vom 09.04.2013 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 150.000 € festgesetzt.
Die Rech
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