Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2248 Verwahrung des eigenhändigen Testaments

Ein nach § 2247 errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung


(1) Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. Die zurückgebende Stelle soll den Erblasser über die in Satz 1 vorgesehene Folge d
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2247 Eigenhändiges Testament


(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben h

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Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2018 - 34 Wx 174/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. April 2018 dahingehend geändert, dass Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses gesetzt wird bis zum 28. Sep

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2018 - X ZR 119/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 119/15 Verkündet am: 30. Januar 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

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(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat. (3)...