Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1954 Anfechtungsfrist

(1) Ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar, so kann die Anfechtung nur binnen sechs Wochen erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung.

(3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

(4) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Annahme oder der Ausschlagung 30 Jahre verstrichen sind.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

6 Artikel zitieren .

Erbrecht: Zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum

11.08.2016

Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum kann vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen.
Erbausschlagung

Erbrecht: Keine Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts bei Ausschlagung des Erbes

21.01.2016

Ein Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft nicht von sich aus zu erforschen, ob zur Anfechtung berechtigende Tatsachen vorliegen.
Testament

Erbrecht: Zur Anfechtung der Anfechtungserklärung

17.07.2015

Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist gelten die Fristen des § 121 BGB.
Erbausschlagung

Erbrecht: Zu den Voraussetzungen des Beginns der Ausschlagungsfrist

23.01.2012

Erlangt der Nacherbe im Erbscheinsverfahren des Vorerben Kenntnis vom Inhalt des Testaments, so setzt diese Kenntnis nicht die Ausschlagungsfrist in Lauf-OLG München vom 02.12.10-Az: 31 Wx 67/10
Familienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen


(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbesc

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt


Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen


Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über d

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2006 - IV ZR 6/05

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 6/05 vom 15. Februar 2006 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2006 - IV ZB 39/05

bei uns veröffentlicht am 05.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 39/05 vom 5. Juli 2006 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHZ: ja _____________________ BGB §§ 119 Abs. 1, 1954 Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichttei

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2006 - IV ZR 298/03

bei uns veröffentlicht am 12.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 298/03 Verkündetam: 12.Juli2006 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BG

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juli 2015 - 31 Wx 54/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 31 Wx 54/15 Beschluss vom 28.07.2015 VI 1159/12 AG Ingolstadt rechtskräftig 31. Zivilsenat Leitsatz: In Sachen B. - Erblasser Beteiligte:

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Nov. 2016 - I-3 Wx 12/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 2. November 2015 – Az. 14 VI 355/15 – wird geändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein zu erteilen. Beschwerdewert: 60.000,00 € 1G r ü n d e 2I. 3D

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Juli 2016 - 1 O 83/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Bes

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - IV ZR 387/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 387/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Juni 2016 - I-3 Wx 155/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. Geschäftswert: jeweils bis 4.000 Euro. 1I. 2Der im Februar 2008 verstorbene Erblasser war mit H. Z., die im November 2009 verstarb, verheiratet; die Beteiligten zu 1. bis 5. sind gemeinsame Kinder des E

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - IV ZB 27/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB27/15 vom 2. Dezember 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1954, 1955, 119; FamFG § 26 Das Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - IV ZB 39/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB39/14 vom 10. Juni 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1954, 1956, 121 Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäum

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 19. Aug. 2014 - 2 Wx 213/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 26.05.2014 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 28.04.2014, 80 VI 86/14, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die B

Amtsgericht Essen Beschluss, 07. Mai 2014 - 158 VI 2511/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Der von der Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein als Alleinerbin ist zu erteilen. Die dafür erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wir

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 14. Sept. 2011 - 3 W 118/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2011

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund - Nachlassgericht - vom 17.05.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 3.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 10. Nov. 2009 - 3 W 53/08

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

Tenor 1. Der Antrag der Beteiligten zu 2. und 3., ihnen für das Verfahren der weiteren Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 21.02.2008 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen. 2. Die weitere Beschwerde der

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2009 - 19 U 150/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2009

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 29.08.2008 - Az.: 8 O 148/08 Ka - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Ur

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Sept. 2008 - 3 Wx 98/03

bei uns veröffentlicht am 19.09.2008

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Eutin vom 20. Mai 2003 und des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 14. Oktober 2003 aufgehoben.

Referenzen

Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass...