Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.
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3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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03.09.2014 13:45
Die Ablaufhemmung beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage, wenn der in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat.
SubjectsFamilienrecht
28.11.2013 11:45
maßgeblich ist die Annahme der Erbschaft durch den Miterben.
SubjectsErbengemeinschaft
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4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahren 1. über die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen;2. über die Nachlasssicherung;3. über eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn diese angeordnet wird;4. über die Errichtun
Für die Vollstreckung gegen Erben sind die Vorschriften der §§ 1958, 1960 Abs. 3, § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der §§ 747, 748, 778, 779, 781 bis 784 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Einem nach den §§ 1960, 1961 bestellten Nachlasspfleger kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Nachlasspfleger ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Der Nachlasspflege
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nach
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published on 18.02.2009 00:00
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published on 12.02.2019 00:00
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I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 10.1.2019 hat nach vorläufiger Bewertung der Sach- und Rechtslage keinen Erfolg.
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published on 29.03.2016 00:00
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Az.: 31 Wx 420/15
VI 000493/10 AG Passau
In Sachen
Dr. Sc. W.-J., zuletzt wohnhaft: ... Passau verstorben am ... 2010
- Erblasser
Beteiligte:
1) M. Berthold, ... Passau
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Annotations
(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nachlassgericht...