(1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozesskostenhilfe sowie § 569 Abs. 3 Nr. 2 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer beigeordnet werden. Die Vergütung richtet sich nach den für den beigeordneten Rechtsanwalt geltenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

(2) Die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach den §§ 114 bis 116 der Zivilprozessordnung einschließlich der in § 118 Absatz 2 der Zivilprozessordnung bezeichneten Maßnahmen, der Beurkundung von Vergleichen nach § 118 Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung und der Entscheidungen nach § 118 Absatz 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung obliegt dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des jeweiligen Rechtszugs, wenn der Vorsitzende ihm das Verfahren insoweit überträgt. Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hiernach nicht vor, erlässt der Urkundsbeamte die den Antrag ablehnende Entscheidung; anderenfalls vermerkt der Urkundsbeamte in den Prozessakten, dass dem Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann und in welcher Höhe gegebenenfalls Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen zu zahlen sind.

(3) Dem Urkundsbeamten obliegen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ferner die Bestimmung des Zeitpunkts für die Einstellung und eine Wiederaufnahme der Zahlungen nach § 120 Absatz 3 der Zivilprozessordnung sowie die Änderung und die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach den §§ 120a und 124 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 der Zivilprozessordnung.

(4) Der Vorsitzende kann Aufgaben nach den Absätzen 2 und 3 zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen. § 5 Absatz 1 Nummer 1, die §§ 6, 7, 8 Absatz 1 bis 4 und § 9 des Rechtspflegergesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tritt.

(5) § 87a Absatz 3 gilt entsprechend.

(6) Gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten nach den Absätzen 2 und 3 kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden.

(7) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Absätze 2 bis 6 für die Gerichte des jeweiligen Landes nicht anzuwenden sind.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Strafprozessrecht: Zu den Voraussetzungen erkennungsdienstlicher Maßnahmen

14.02.2017

Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten dürfen auch gegen seinen Willen aufgenommen werden, wenn dies für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist.
Allgemeines

Prüfungsrecht: Zur Prüfungsunfähigkeit bei Asperger-Syndrom

22.09.2016

Bei Personen mit Asperger-Syndrom auftretende sog. Overloads sind grundsätzlich nicht geeignet, eine zum Prüfungsrücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne zu begründen.
Prüfungsrecht

Ausländerrecht: Zur Ausweisung nach neuem Ausweisungsrecht

21.07.2016

Die in den §§ 54, 55 AufenthG in der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung aufgeführten Bleibe- und Ausweisungsinteressen sind nicht abschließend.

Fahrerlaubnis: Keine theoretische Prüfung in thailändischer Sprache

02.12.2013

Eine thailändische Staatsangehörige hat keinen Anspruch darauf, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in ihrer Landessprache ablegen zu dürfen.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

zitiert 11 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 114 Voraussetzungen


(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Re

Zivilprozessordnung - ZPO | § 118 Bewilligungsverfahren


(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäft

Zivilprozessordnung - ZPO | § 569 Frist und Form


(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts ande

Zivilprozessordnung - ZPO | § 120 Festsetzung von Zahlungen


(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Be

Zivilprozessordnung - ZPO | § 124 Aufhebung der Bewilligung


(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei ab

Zivilprozessordnung - ZPO | § 120a Änderung der Bewilligung


(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 8 Gültigkeit von Geschäften


(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertrage

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 5 Vorlage an den Richter


(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines La

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers


Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter


Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege


Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 87a


(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,1.über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;2.bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auc

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

2942 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2017 - AR (Ri) 2/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AR (Ri) 2/16 vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren ECLI:DE:BGH:2017:190717BAR.RI.2.16.0 Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 19. Juli 2017 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof May

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 700/12 vom 17. Juli 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 64; ZPO §§ 117, 233 Hb a) Das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2008 - I ZA 2/08

bei uns veröffentlicht am 14.08.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZA 2/08 vom 14. August 2008 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 398 45 189 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ATOZ GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 82 Abs. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3;

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Geri

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Feb. 2018 - AN 9 K 18.00309

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Der erneute Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … aus … wird abgelehnt. Gründe Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Bei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2018 - 12 C 17.1226

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine Klage weiter, mit der sie sich gegen die Rückf

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Feb. 2018 - AN 9 K 17.01586, AN 9 K 17.01609

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Anträge der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … aus … werden abgelehnt. Gründe Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2019 - 11 C 18.2530

bei uns veröffentlicht am 28.01.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. Oktober 2018 wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Verfahren AN 10 K 17.1476 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A…, F…, beigeordne

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2019 - 11 C 18.1631

bei uns veröffentlicht am 01.02.2019

Tenor In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Juli 2018 wird dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten Rechtsanwalt F* …, E* …, mit der Maßgabe bewilligt,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 ZB 17.87

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. IV. Der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Verfahren 10 CE 18.1871 und 10 C 18.1874 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. IV. Der St

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - 10 C 17.350, 10 C 17.352

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Die Verfahren 10 C 17.350 und 10 C 17.352 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt der Kläger und Antragsteller.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 C 17.213

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag a

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2019 - 10 C 17.1174

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, seinen in

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 27. Mai 2015 - B 4 K 15.270

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. 4. Der Streitwert wird auf 2.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Jan. 2016 - B 4 E 16.9

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin ..., Nürnberg wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kos

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 23. Dez. 2015 - B 4 E 15.978

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verf

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 11. Nov. 2015 - B 4 E 15.530

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 4 E 15.530 Beschluss vom 11. November 2015 rechtskräftig: Ja 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: - Duldung; - Zuständigkeit

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Feb. 2016 - B 3 E 16.30062

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Bevollmächtigten wird abgelehnt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Dez. 2015 - B 3 E 15.972

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Mai 2019 - Au 8 K 18.1467

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine auf die Gewährung von Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit ger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 7 C 15.10420

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. Dezember 2015 wird abgeändert. II. Der Antragstellerin wird für das Verfahren RO 1 E HV 15.10380 Prozesskostenhilfe bewilligt und Frau Rechtsanwältin ..., b

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 C 18.673

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger, ein eingetragener Verein, begehrt Prozesskostenhilfe unter Beiordnu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 C 18.675

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Gründe I. Die Klägerin zu 1 ist Vorstand des Klägers zu 2, eines

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Jan. 2017 - Au 1 S 16.32970

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren wird abgelehnt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2016 - 11 C 16.319/11 C 16.320

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor I. Die Verfahren 11 C 16.319 und 11 C 16.320 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden gegen die Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für die beab

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 29. Apr. 2019 - W 8 K 19.30609

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin …, beigeordnet, soweit dadurch keine weiteren Kosten als durch die Bevollmächtigung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts entstehen. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 10 C 18.1782

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für se

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2018 - 10 C 18.1781

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für se

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2017 - 9 ZB 17.2

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Gründe Der Senat versteht das Schreiben der anwaltlich nicht vertr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. März 2016 - M 6 S 15.5863

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren M 6 S 15.5863 wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2017 - 22 C 16.2279

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er im Wesentlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 13a ZB 16.30740

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 4 C 16.2565

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor Nr. I. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 1. Dezember 2016 wird aufgehoben. Dem Antragsteller wird für das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S., Regensburg, beigeor

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33079

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 04. März 2016 - Au 3 S 16.30016

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 4. Januar 2016 wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsstelle

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 21. Aug. 2018 - B 6 E 18.750

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin C … W …wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller tr

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 18. Apr. 2016 - RO 9 S 16.30620

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. III. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Gerichtskosten we

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 20 ZB 16.50009

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 20 ZB 16.50008

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2016 - 20 C 16.384

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gründe Die gemäß § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO statthafte u

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 20 AS 16.50015

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgeleh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 20 AE 16.50014

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2016 - 12 C 14.2069

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Klägerin beansprucht für ihre Klage gegen die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung. Das Verwaltung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. März 2016 - M 6 S 15.5804

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt A., A., A., für das Verfahren M 6 S 15.5804 wird abgelehnt. III. Der Antragstell

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Nov. 2018 - M 22 K 16.3198

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Frau Rechtsanwältin Dr. …, M., wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Wohngeld in der Form des

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Feb. 2016 - M 6 S 15.50941

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren M 6 S 15.50941 wird abgelehnt. Grün

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 11. Nov. 2016 - W 5 E 16.1105

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe gewährt. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 1 des Bescheids der Stadt Haßfurt vom 10. Oktober 2016 wird wiederhergestellt, die aufschiebende Wirkung gegen Ziffe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Dez. 2017 - Au 5 K 17.31816

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Nrn. 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. März 2017 verpfli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2019 - 12 C 19.332

bei uns veröffentlicht am 29.03.2019

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe 1. Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für ihre

Referenzen

(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt...
(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt...
(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt...
(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt...
(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und...
(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und...
(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und...
(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und...
(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und...
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1...
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1...
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1...
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1...
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1...
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei absichtlich oder...
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei absichtlich oder...
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei absichtlich oder...
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei absichtlich oder...
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei absichtlich oder...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertragen kann, so ist...
(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertragen kann, so ist...
(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertragen kann, so ist...
(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertragen kann, so ist...
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,1.über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;2.bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen...
(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,1.über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;2.bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen...
(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,1.über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;2.bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen...