Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts

Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte. In diesen Fällen ist der Ehegatte nach Maßgabe der §§ 1569 bis 1586b unterhaltsberechtigt.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Erbrecht: Kein Erbanspruch des Ehegatten trotz Rücknahme des Ehescheidungsantrags

27.08.2015

Liegen die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vor, hat dies weitreichende Folgen für das Erbrecht.
allgemeines

Familienrecht: Zum pauschalen Zugewinnausgleich bei deutschem Güterrechts- und griechischem Erbstatut

23.06.2015

Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 I BGB ist i.S.d. Artt. 15, 25 EGBGB ist rein güterrechtlich zu qualifizieren.
Ehescheidung

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Höfeordnung - HöfeO | § 6 Einzelheiten zur Hoferbenordnung


(1) In der ersten Hoferbenordnung ist als Hoferbe berufen: 1. in erster Linie der Miterbe, dem vom Erblasser die Bewirtschaftung des Hofes im Zeitpunkt des Erbfalles auf Dauer übertragen ist, es sei denn, daß sich der Erblasser dabei ihm gegenüber di
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung


Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZR 64/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 64/10 vom 11. April 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 11. April 2013 beschlossen: Die Beschwerde

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2000 - V ZR 487/99

bei uns veröffentlicht am 17.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 487/99 Verkündet am: 17. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2008 - IV ZR 34/08

bei uns veröffentlicht am 02.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 34/08 vom 2. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke am 2. Juli 2008 beschlosse

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2003 - XII ZR 23/01

bei uns veröffentlicht am 15.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/01 Verkündet am: 15. Oktober 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 18. Juli 2018 - 12 UF 202/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 21.12.2017 in Ziffer 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegner werden gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Antra

Landgericht Bamberg Endurteil, 06. Aug. 2014 - 1 O 576/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor 1. Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 2.914,66 EUR nebst Zinsen hieraus seit 24.08.2013 zu bezahlen. 2. Im übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Nov. 2018 - 5 UF 1-18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 14.11.2017 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Erkelenz wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der Kosten der Neben

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Jan. 2016 - 2 Wx 339/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 26.10.2015 gegen den am 09.10.2015 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 08.10.2015, 700R VI 2960/14, wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2015 - IV ZB 30/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IVZB 30/14 vom 13. Mai 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1371 Abs. 1; EGBGB Art. 15, Art. 25 Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBG

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. März 2015 - 2 Wx 55/14

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Halberstadt vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Der Geschäftswert de

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 29. Okt. 2014 - 11 U 121/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2013 – 1 O 138/12 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleis

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Okt. 2014 - I-10 U 95/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 4. April 2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Ste

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Feb. 2014 - 2 Wx 30/14 und 2 Wx 43/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11.10.2013 betreffend den beweglichen Nachlass (Beschwerdeverfahren 2 Wx 30/14) werden der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 06.09.2013, 700B VI 1971/12, teilweise abgeändert und die Tatsache

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. Dez. 2012 - 5 W 406/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 13.04.2012 - 18 VI 2174/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe I. Der Beschwerdeführer beantragte durch Anwaltsschriftsatz vom 21.12.2010

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Okt. 2011 - 8 W 321/11

bei uns veröffentlicht am 04.10.2011

Tenor 1. Die befristete Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen den Zurückweisungsbeschluss des Notariats II - Nachlassgericht - Stuttgart-Bad Cannstatt vom 12. Juli 2011, Az. II NG 44/2011, wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte

Landgericht Flensburg Urteil, 08. Feb. 2011 - 1 S 26/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Husum vom 22.02.2010, Az.: 2 C 682/08, wird auf seine Kosten nach einem Streitwert von 2.470,83 € zurückgewiesen. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Si

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 21. Jan. 2010 - 9 W 357/09 - 37

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 22. Oktober 2009 – 1 O 243/07 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gründe I. Die von der Kläger

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 18. März 2009 - 15 UF 241/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 35.991,22 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszins seit 30.07.2005 zu zahlen. 2. Es verbleibt bei der Koste

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Aug. 2006 - 8 W 52/06

bei uns veröffentlicht am 11.08.2006

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17.1.2006 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte Ziffer 1 hat die Gerichtskosten des V

Landgericht Freiburg Beschluss, 22. Juni 2004 - 4 T 112/04

bei uns veröffentlicht am 22.06.2004

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Staufen - 1 GRN 21/04 - vom 25.02.2004 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte Ziffer 1 hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowi