Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2363 Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers

Dem Nacherben sowie dem Testamentsvollstrecker steht das in § 2362 Absatz 1 bestimmte Recht zu.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben


(1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaf

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2014 - 31 Wx 314/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren -Nachlassgericht - vom 06.06.2014 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Kaufbeuren - Nachlassgericht - wird angewiesen, den Erbschei

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. März 2015 - 34 Wx 430/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 6 und 8 bis 10 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 9. April 2014 in Ziffer 3 aufgehoben. Soweit sich die Beschwerde gegen Ziffer 2 der Zwisc

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. März 2014 - 34 Wx 502/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt - vom 13. November 2013 aufgehoben. II. Die Sache wird zur anderweitigen Prüfung und Entscheidung an das Grundbuchamt So

Amtsgericht München Beschluss, 04. Nov. 2016 - 63 VI 10035/08

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Beschluss 1. Der Antrag der Beteiligten zu 1 den Erbschein vom 28.09.2009 als unrichtig einzuziehen, wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Nov. 2014 - 3 Wx 88/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Niebüll vom 11. September 2014 geändert. Der Beteiligten zu 1) wird für den Antrag auf Einziehung des Erbscheins vom 15. März 1985 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenz

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 25. Nov. 2010 - 3 W 179/10

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Beteiligten zu 1) bis 7) sind die Kinder der Eheleute K... und E... Z..., die als Ei

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Aug. 2008 - 14 Wx 23/08

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 wird der Beschluß des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 31.01.2008 - 1 T 125/07 - insoweit aufgehoben, als der Vorbescheid des Notariats II - Nachlaßgericht - B. vom 22.08.2007 auch in

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(1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den...
(1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den...