Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2091 Unbestimmte Bruchteile

Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2066 Gesetzliche Erben des Erblassers


Hat der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind diejenigen, welche zur Zeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedacht. Ist die Zuwendung unter einer a

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2006 - IV ZR 93/05

bei uns veröffentlicht am 22.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILEND- UND GRUNDURTEIL IV ZR 93/05 Verkündetam: 22.März2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Dez. 2014 - 15 W 248/14

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 4) hat den Beteiligten zu 1) und zu 6) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 96.080,00 €

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Jan. 2014 - I-3 Wx 64/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.Das Nachlassgericht wird angewiesen, über den Antrag desBeteiligten zu 1 nach Maßgabe der Gründe dieses Beschlusseserneut zu entscheiden.Wert: 200.000,- Euro 1G r ü n d e:2I.3Die am 06. März 2011