Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2344 Wirkung der Erbunwürdigerklärung
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01/12/2016 13:17
Ein handschriftliches Testament, das die Erblasserin im Text nicht selbst geschrieben, aber selbst unterschrieben hat, ist ein im zivilrechtlichen Sinne formunwirksames Testament.
SubjectsTestament
16/04/2015 11:28
Die Erbunwürdigkeit setzt in den Fällen des § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB Schuldfähigkeit des Handelnden voraus.
Subjectsallgemeines
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published on 12/09/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 177/11 vom 12. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die
published on 12/07/2016 00:00
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 18.08.2015 – 24 O 320/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Re
published on 13/03/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den die beantragte Grundbuchberichtigung zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Eisleben vom 17. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahren
published on 11/03/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR400/14 Verkündet am: 11. März 2015 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 1. Erbunwürdig
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