Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2278 Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
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05/08/2011 16:13
Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrags beginnt in den Fällen des Irrtums über den Eintritt ode
SubjectsFamilienrecht
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7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 09/03/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 16/10 vom 9. März 2011 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 2078 Abs. 2, 2283 Abs. 2 Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrages nach § 2283 Abs. 2 BGB beginnt in den F
published on 18/09/2017 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileige
published on 05/11/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt,
gegenüber der C KG seine Zustimmung zur
Herausgabe
1.der Motoryacht T, Baunummer
###############, Name: U, Bootsschein-Nummer
###### des E e.V., und
2.
des
published on 11/11/2014 00:00
Tenor
Es wird festgestellt, dass die am 3. Dezember 2011 in E verstorbene Frau C, geborene F, zuletzt wohnhaft in E aufgrund letztwilliger Verfügung vom 31. Oktober 2007 (Urkundenrolle-Nr. des Notars X in E) von den Klägerinnen zu je ½ Anteil allein
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