Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1963 Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1963 Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so kann die Mutter, falls sie außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes verlangen. Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind geboren wird.

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published on 14.11.2012 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen
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