Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1976 Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ist die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so gelten die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse als nicht erloschen.
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23.01.2015 15:18
Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über Schenkungen kann sich auf Vermögensgegenstände erstrecken, die er in eine privatrechtliche Anstalt ausländischen Rechts eingebracht hat.
SubjectsPflichtteilsanspruch
09.07.2013 15:57
Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht setzt voraus, dass der bevollmächtigte Vertreter nicht personengleich mit dem Vollmachtgeber ist.
Subjectsallgemeines
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7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 23.04.2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 19/08 Verkündet am: 23. April 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 82, 166 Abs. 2; BGB
published on 06.02.2019 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 20. Juli 2018, Az. 73 O 3096/16, abgeändert und - teilweise zur Klarstellung - neu gefasst:
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
published on 12.07.2018 00:00
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
published on 20.01.2016 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2014 3 K 1915/12 Erb aufgehoben.
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