Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil

(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.

(2) Der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist.

(3) Ist der Pflichtteilsberechtigte ein Abkömmling des Erblassers, so findet die Vorschrift des § 2051 Abs. 1 entsprechende Anwendung.

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Erbrecht: Zur Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

03.09.2014

Die Ablaufhemmung beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage, wenn der in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat.
Familienrecht

Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch

27.10.2010

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Referenzen - Gesetze | § 287 FamFG

§ 287 FamFG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 287 FamFG wird zitiert von 2 anderen §§ im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2327 Beschenkter Pflichtteilsberechtigter


(1) Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung an

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2316 Ausgleichungspflicht


(1) Der Pflichtteil eines Abkömmlings bestimmt sich, wenn mehrere Abkömmlinge vorhanden sind und unter ihnen im Falle der gesetzlichen Erbfolge eine Zuwendung des Erblassers oder Leistungen der in § 2057a bezeichneten Art zur Ausgleichung zu bringen
§ 287 FamFG zitiert 1 andere §§ aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2051 Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings


(1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet. (2) Hat der Erblasse

Referenzen - Urteile | § 287 FamFG

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 287 FamFG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2013 - V ZB 77/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 77/12 vom 18. April 2013 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 44 Abs. 2, § 39 Abs. 2 Wird in einem zwischen einem Elternteil und einem seiner Kinder geschlossene

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - IX ZR 233/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 20.3.2019 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 233/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäf

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2009 - IV ZR 82/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 82/08 Verkündetam: 28.Oktober2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04

bei uns veröffentlicht am 29.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 56/04 Verkündet am: 29. Juni 2005 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2287 Abs. 1 Die A

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2011 - BLw 2/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/11 vom 25. November 2011 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 25. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Lemke, die Richt

Oberlandesgericht München Endurteil, 06. Feb. 2019 - 20 U 2354/18

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Schlussurteil des Landgerichts Landshut vom 07.06.2018, Az. 74 O 560/15, abgeändert wie folgt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2015 - 9 K 3478/13 F

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Verlustvorträge gemäß § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 10a Satz 10 des Gewerbesteuerges

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 09. Okt. 2015 - I-7 U 248/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.11.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 14e O 25/14 teilweise aufgehoben, soweit die Klage in Höhe von weiteren 2.285,42 EUR nebst

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2015 - X ZR 59/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 59/13 Verkündet am: 7. Juli 2015 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Köln Urteil, 26. Sept. 2014 - 20 U 48/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Februar 2014 verkündete Teilurteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln                - 37 O 190/13 - wird zurückgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufu

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 U 3/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Dezember 2013 verkündete Teil-Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Auskunft nach Ziffer 1. d) über die vom Erblasser

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - IV ZR 348/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR348/13 Verkündet am: 4. Juni 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 211, § 2058 Die Ablaufhe

Landgericht Freiburg Urteil, 02. Okt. 2009 - 8 O 90/08

bei uns veröffentlicht am 02.10.2009

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 33.842,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 07.07.2008 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Recht

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2009 - 19 U 150/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2009

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 29.08.2008 - Az.: 8 O 148/08 Ka - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Ur

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 25. Nov. 2008 - 3 U 11/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Dezember 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 24.348,94 € nebst Zinsen in Höhe vo

Landgericht Tübingen Urteil, 24. Mai 2005 - 1 O 2/05

bei uns veröffentlicht am 24.05.2005

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, wegen der mit dem Versäumnisurteil des LG Duisburg vom 3.6.2004 (Az. 8 O 485/03) gegen den Schuldner ... als Gesamtschuldner mit ... titulierten Forderung in Höhe von 2.045.167,52 Euro nebst 4% Zinsen seit dem

Landgericht Stuttgart Beschluss, 09. Feb. 2005 - 1 T 1/2005; 1 T 1/05

bei uns veröffentlicht am 09.02.2005

Tenor 1. Der Zurückweisungsbeschluss des Notariats  - Grundbuchamt - vom 16. November 2004 wird aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt  wird angewiesen, dem Antragsteller aus der Grundakte Grundbuchamt Nr. ... eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrag

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 19. Jan. 2005 - 1 K 585/04

bei uns veröffentlicht am 19.01.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1  Dem Kläger wurde unter Anrechnung eigenen Vermögens teilweise Ausbildungsförderung für sein Fachhochschulstudiu

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(1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet. (2) Hat der Erblasser für den...