Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2069 Abkömmlinge des Erblassers
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden.
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2 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Sandra Ruppin
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24.09.2014 17:45
Alte Rechtsprechung angesichts vieler Patchwork-Familien höchst aktuell. Es geht um die Frage, was ist, wenn der Nacherbe die Nacherbschaft ausschlägt und seinen Pflichtteil verlangt.
SubjectsErbrecht
24.02.2012 10:02
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
SubjectsTestament
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published on 16.01.2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 20/01 vom 16. Januar 2002 in der Nachlaßsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ BGB § 2270 Abs. 2 Fällt der in einem Ehegattentestament eingesetzte Schlußerbe weg, ist § 2270 Abs. 2 BGB auf E
published on 15.01.2019 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 12 wird verworfen.
2. Auf Beschwerde der Beteiligten zu 11 wird der Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Nachlassgericht - vom 9.2.2017 aufgehoben.
3. Die Akten werden dem Amtsger
published on 06.11.2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht Bamberg
4 W 105/15
BESCHLUSS
4 VI 1389/15 AG Würzburg
Der Senatsbeschluss ist rechtskräftig.
Stichworte: Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen Sch
published on 08.11.2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Nachlassgericht - vom 10.5.2016 werden zurückgewiesen.
2. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben die dem Beteiligten zu 1 im Beschwerd
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