Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 152

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts können vorbehaltlich des § 99 Abs. 2 und des § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(2) Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt für Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle § 151 entsprechend.

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09.06.2016 13:45

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden und der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an.
27.09.2012 14:04

Anbindung an Krankenhaus macht Standortalternativenprüfung für Hubschrauberlandeplatz entbehrlich-OVG Berlin-Brandenburg vom 03.07.09-Az:OVG 12 S 154.08
27.09.2012 13:24

Sind die Rechtsfolgen nicht abzusehen, kann ein Planfeststellungsbeschluss außer Kraft gesetzt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
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(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bu

Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten
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published on 29.10.2024 19:03

Die Annahme, die Ablehnung eines Wiederaufgreifens durch das Land NRW hinsichtlich nach Durchführung eines behördlichen Rückmeldeverfahrens bestandskräftig gewordener Schlussbescheide über Corona-Soforthilfen NRW 2020 sei rec
published on 02.05.2024 16:46

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom VG Berlin 21. Dezember 2023 ab.  Der Kläger hatte erfolglos argumentiert, dass die Zweckbindung der erhaltenen
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom VG Berlin 21. Dezember 2023 ab. 

Der Kläger hatte erfolglos argumentiert, dass die Zweckbindung der erhaltenen Bundesmittel nicht durch das Antragsformular festgelegt wurde, da kein schriftlicher Leistungsbescheid vorlag. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Zweck der Zuwendung aus den Angaben im Antragsformular hinreichend bestimmt war, um die existenzbedrohliche Wirtschaftslage und den Liquiditätsengpass aufgrund der Covid-19-Pandemie zu überwinden.

Auch hinsichtlich der Landesmittel konnte der Kläger keine ernstlichen Zweifel an der Zweckverfehlung der Mittel nachweisen. Das Gericht betonte, dass die Coronabeihilfen nicht dazu dienten, den bisherigen Lebensstandard oder die bisherigen Einkünfte zu sichern, sondern unverschuldete Härten infolge der Pandemie abzumildern.

published on 05.05.2022 11:40

Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich
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Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich ist die Rechtswegzuständigkeit für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens gem. §§ 198 ff. GVG. 

Der Kläger hat gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des abgetrennten Entschädigungsstreits wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht,  Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Der Kläger rügt, dass die Anhörung durch das Oberverwaltungsgericht vor Erlass des Abtrennungs- und Verweisungsbeschlusses nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. Bei dem von Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch aus § 198 GVG handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand, den das Oberverwaltungsgericht nicht durch eine Abtrennung aufspalten durfte. Die auf § 93 Satz 2 VwGO gestützte Trennung erweist sich mithin als unzulässig.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Sache wird erneut zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

 

published on 03.01.2022 13:26

Die Einzelhandelskette "Woolworth GmbH" wollte sich mithilfe eines Eileintrags gegen die geltende 2G-Regelung im nordrhein-westfällischen Einzelhandel wehren. Die geltende Covid-Verordnung des Landes schreibt vor, dass nur genesene und geimpfte
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Die Einzelhandelskette "Woolworth GmbH" wollte sich mithilfe eines Eileintrags gegen die geltende 2G-Regelung im nordrhein-westfällischen Einzelhandel wehren. Die geltende Covid-Verordnung des Landes schreibt vor, dass nur genesene und geimpfte Personen Zutritt zum Einzelhandel bekommen sollen. Nach Ansicht des Antragsstellers sei diese Regelung unverhältnismäßig, da keine signifikanten Infektionsgefahren bestünden, denen man nicht auch im Rahmen der vorhandenen Hygienekonzepte entgegenwirken könnte. Das Gericht teilt diese Ansicht nicht und meint, dass ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht ersichtlich sei. Die Verordnung, mithin die 2G-Regelung, tragen dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

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(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder...
(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...
Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der...