(1) Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts können vorbehaltlich des § 99 Abs. 2 und des § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(2) Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt für Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle § 151 entsprechend.

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Gewerberecht: Zum Wiedergestattungsverfahren nach Gewerbeuntersagung

09.06.2016

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden und der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an.
Verwaltungsrecht

Fluglärm: Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach eines Krankenhauses ist zumutbar

27.09.2012

Anbindung an Krankenhaus macht Standortalternativenprüfung für Hubschrauberlandeplatz entbehrlich-OVG Berlin-Brandenburg vom 03.07.09-Az:OVG 12 S 154.08

Baurecht: Fluglärm - Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main

27.09.2012

Sind die Rechtsfolgen nicht abzusehen, kann ein Planfeststellungsbeschluss außer Kraft gesetzt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin

Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden

25.03.2011

Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nachbarrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17a


(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 99


(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bu

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 151


Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten

Referenzen - Urteile |

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6802 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 8. Dez. 2021 - 5 B 1/21

bei uns veröffentlicht am 05.05.2022

Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Dez. 2021 - 13 B 1858/21.NE

bei uns veröffentlicht am 03.01.2022

Die Einzelhandelskette "Woolworth GmbH" wollte sich mithilfe eines Eileintrags gegen die geltende 2G-Regelung im nordrhein-westfällischen Einzelhandel wehren. Die geltende Covid-Verordnung des Landes schreibt vor, dass nur genesene und geimpfte

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2021 - 13 MN 477/21

bei uns veröffentlicht am 03.01.2022

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt. Die Richter sind der Ansicht, dass der Ausschluss von ungeimpften und nicht genesenen Personen derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme gegen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2021 - 13 MN 462 bis 464/21

bei uns veröffentlicht am 03.01.2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 2G-Plus-Regelung bei der Entgegennahme einer körpernahen Dienstleistung für das Land Niedersachsen außer Kraft gesetzt wird. Das Gericht erachtet den, mit der
Verwaltungsrecht

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 2. Juli 2021 - 13 LA 258/21

bei uns veröffentlicht am 30.09.2021

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund" darstellt. Für eine vier Tage andauernde Quarantäne muss der Arbeitgeber

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2012 - III ZR 197/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 197/11 Verkündet am: 18. Oktober 2012 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AEUV Art. 56,

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2012 - III ZR 196/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 196/11 Verkündet am: 18. Oktober 2012 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - I ZB 28/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 28/06 vom 9. November 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gesamtzufriedenheit GVG §§ 13, 17a Abs. 4 Satz 4; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Wird ein wettbewerbs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2019 - 11 CS 18.2382

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 11 CS 18.1429

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2018 - 12 C 17.1226

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine Klage weiter, mit der sie sich gegen die Rückf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 11 C 18.668

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Bestellung eines P

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2019 - 11 C 18.1631

bei uns veröffentlicht am 01.02.2019

Tenor In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Juli 2018 wird dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten Rechtsanwalt F* …, E* …, mit der Maßgabe bewilligt,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2036

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 10 ZB 18.1413

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 ZB 17.87

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. IV. Der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 10 ZB 17.1343

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 10 ZB 17.1263

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2019 - 10 CE 19.204

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Verfahren 10 CE 18.1871 und 10 C 18.1874 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. IV. Der St

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - 10 C 17.350, 10 C 17.352

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Die Verfahren 10 C 17.350 und 10 C 17.352 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt der Kläger und Antragsteller.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 C 17.213

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag a

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2019 - 10 C 17.1174

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, seinen in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2019 - 21 C 19.631

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 6. März 2019 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Dem Kläger wendet sich mit sei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - 20 CE 19.947

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. Mai 2019 wird geändert. Der Antragsgegner wird darüber hinaus verpflichtet, eine Bescheinigung entsprechend Art. 3 Abs. 1, Art. 4 der Entscheidung der Europäischen Kom

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2019 - 12 ZB 17.2067

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.500,00 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2016 - 9 CS 16.287

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 7 ZB 15.2372

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 493,46 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 4 ZB 17.2268

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.592,50 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2016 - 7 CE 16.10023

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 11 CS 18.2089

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 7 C 15.10420

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. Dezember 2015 wird abgeändert. II. Der Antragstellerin wird für das Verfahren RO 1 E HV 15.10380 Prozesskostenhilfe bewilligt und Frau Rechtsanwältin ..., b

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2018 - 10 CS 18.102

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. März 2016 - 6 ZB 15.2426

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2015 - AN 3 K 14.1655 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 6 ZB 15.2029

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Mai 2015 - M 21 K 13.2402 - wird zugelassen, soweit die Klage auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Bundesamts für das Personalmanagement

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2016 - 4 C 16.635

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers wird verworfen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I.Mit der über seinen Prozessbevollmächtigten am 29. März 2016 unmittelbar beim Bayerischen Verwaltungsge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2018 - 10 CS 18.1939

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 9 CS 18.1330

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts R … vom 4. Juni 2018 ist in Nummer I und II wirkungslos geworden. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 9 CS 18.1002

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.050,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 C 18.673

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger, ein eingetragener Verein, begehrt Prozesskostenhilfe unter Beiordnu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2018 - 6 ZB 18.2012

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 2. August 2018 - M 15 K 16.4689 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 6 CS 18.1879

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. April 2018 - AN 11 S 17.540 - geändert. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2018 - 6 CE 18.1868

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. August 2018 - W 1 E 18.937 - wird abgeändert. Der Antragsgegnerin wird bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, den Dienstposten „Bearbeiterin/Bearbei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 ZB 16.61

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 C 18.675

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Gründe I. Die Klägerin zu 1 ist Vorstand des Klägers zu 2, eines

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 CS 16.310

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.941

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 CS 16.309

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2016 - 11 C 16.319/11 C 16.320

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor I. Die Verfahren 11 C 16.319 und 11 C 16.320 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden gegen die Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für die beab

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 11 CS 18.821

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I.

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(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder...
(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...
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