(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

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Erbrecht: Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung ist vererblich

11.06.2013

auch dann, wenn der Leistende vor dem Leistungsempfänger verstirbt-BGH vom 22.03.13-Az:V ZR 28/12
allgemeines

Pflichtteil: Entziehungsrecht erlischt bei Wiederaufleben der familiären Beziehungen

24.08.2012

nicht erforderlich ist dagegen eine spezielle Versöhnung oder ein inniges Verhältnis zwischen Erblasser und Abkömmling-OLG Nürnberg vom 08.05.12-Az:12 U 2016/11
Pflichtteilsentzug

Referenzen - Gesetze | § 61 StGB

§ 61 StGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 61 StGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2108 Erbfähigkeit; Vererblichkeit des Nacherbrechts


(1) Die Vorschrift des § 1923 findet auf die Nacherbfolge entsprechende Anwendung. (2) Stirbt der eingesetzte Nacherbe vor dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge, aber nach dem Eintritt des Erbfalls, so geht sein Recht auf seine Erben über, sof

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 StGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2013 - V ZR 28/12

bei uns veröffentlicht am 22.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 28/12 Verkündet am: 22. März 2013 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2002 - IV ZB 20/01

bei uns veröffentlicht am 16.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 20/01 vom 16. Januar 2002 in der Nachlaßsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ BGB § 2270 Abs. 2 Fällt der in einem Ehegattentestament eingesetzte Schlußerbe weg, ist § 2270 Abs. 2 BGB auf E

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Dez. 2014 - 31 Wx 379/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 4.8.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 2.078.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Juli 2016 - 2 Wx 114/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 08.03.2016 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Bonn vom 23.02.2016 – 34 VI 300/11 - aufgehoben. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3. vom 08.10./03.11.2014 wird zurückgewies

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Jan. 2016 - 2 Wx 73/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Magdeburg vom 6. Oktober 2014 aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, nach dem Eintritt der formellen Rechtskraft dieser Entsch

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Dez. 2015 - II R 49/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2014  7 K 1201/14 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2015 - X R 36/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2011  4 K 4080/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 16. Juli 2014 - 7 K 1201/14 GE

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Der Bescheid vom 31.1.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Mit notariellem Vertrag vom 21.3.1988 … übertrug der Vate

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Feb. 2011 - X R 46/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts und Alleinerbin der im Jahre 2006 verstorbenen R. (Erbl

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2011 - 4 K 4080/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Zuwendung in einen Vermögensstock als Spende abzugsfähig ist.2 Die im Jahre 1925 geborene Klägerin (Kl) erz

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 04. Juni 2009 - 1 K 156/04

bei uns veröffentlicht am 04.06.2009

Tatbestand 1 Die Klägerin ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform der Genossenschaft. Unternehmensgegenstand ist u.a. die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder. Die Beteiligten stritten im Anschluss an eine Au