Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2337 Verzeihung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Das Recht zur Entziehung des Pflichtteils erlischt durch Verzeihung. Eine Verfügung, durch die der Erblasser die Entziehung angeordnet hat, wird durch die Verzeihung unwirksam.
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24/08/2012 14:05
nicht erforderlich ist dagegen eine spezielle Versöhnung oder ein inniges Verhältnis zwischen Erblasser und Abkömmling-OLG Nürnberg vom 08.05.12-Az:12 U 2016/11
SubjectsPflichtteilsentzug
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published on 10/03/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 123/03 Verkündet am: 10. März 2004 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ ZPO § 256 Abs. 1;
published on 22/06/2004 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Staufen - 1 GRN 21/04 - vom 25.02.2004 wird als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die Beteiligte Ziffer 1 hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowi
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