Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1944 Ausschlagungsfrist

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.

(3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

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Erbrecht: Zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum

11.08.2016

Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum kann vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen.
Erbausschlagung

Erbrecht: Zur Anfechtung der Anfechtungserklärung

17.07.2015

Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist gelten die Fristen des § 121 BGB.
Erbausschlagung

WEG: Beschränkte Haftung des Erben bei Wohngeldschulden

28.08.2013

Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden können auch Eigenverbindlichkeiten des Erben sein.
Immobilienrecht

Erbrecht: Zu den Voraussetzungen des Beginns der Ausschlagungsfrist

23.01.2012

Erlangt der Nacherbe im Erbscheinsverfahren des Vorerben Kenntnis vom Inhalt des Testaments, so setzt diese Kenntnis nicht die Ausschlagungsfrist in Lauf-OLG München vom 02.12.10-Az: 31 Wx 67/10
Familienrecht

Architektenhaftung: Keine Arglist, wenn „Selbstverständliches“ nicht kontrolliert wird

27.09.2010

Rechtsanwalt für Architektenrecht - Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Haftung

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen


(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbesc

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt


Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2011 - IV ZR 132/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 132/11 vom 14. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 670, 677, 683, 1968 Ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der G

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2009 - V ZB 60/09

bei uns veröffentlicht am 23.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 60/09 vom 23. September 2009 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 779 Abs. 2 Das Vollstreckungsgericht muss die Bestellung des einstweiligen besonderen Vertret

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2013 - V ZR 81/12

bei uns veröffentlicht am 05.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 81/12 Verkündet am: 5. Juli 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2019 - VIII ZR 138/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 138/18 Verkündet am: 25. September 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 564, §

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2019 - VIII ZR 122/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 122/18 Verkündet am: 25. September 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 564, §

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2007 - IX ZB 176/06

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 176/06 vom 19. April 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Vill, Cierniak, die Richterin Lohmann und den Richter Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2006 - IV ZR 6/05

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 6/05 vom 15. Februar 2006 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2011 - IV ZR 230/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 230/09 Verkündetam: 12.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2006 - IV ZB 39/05

bei uns veröffentlicht am 05.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 39/05 vom 5. Juli 2006 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHZ: ja _____________________ BGB §§ 119 Abs. 1, 1954 Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichttei

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2013 - IX ZB 163/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 163/11 vom 10. Januar 2013 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 295 Abs. 1 Nr. 2 a) Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Sept. 2018 - Au 3 K 16.1089

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 13.6.2016 wird in Nr. 1 - 4.3 und Nr. 6 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Sept. 2018 - Au 3 K 16.1061

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 13.6.2016 wird in Nr. 1 - 4.3 und Nr. 6 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Jan. 2016 - 34 Wx 50/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 50/15 Beschluss vom 29.1.2016 AG Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligter: L. - Antragste

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2018 - 34 Wx 408/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren - Grundbuchamt - vom 2. November 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - 4 C 18.1134

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Die Klägerin wendet sich als Mitglied einer Erbengemeinschaft gegen die Heranziehung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - 4 C 18.1135

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Die Klägerin wendet sich als Mitglied einer Erbengemeinschaft gegen die Heranziehung

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Juli 2017 - 7 U 302/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.12.2016 (Az.: 41 O 19643/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Anschlussberufung des Verfügungsklägers die einstweilige V

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Juni 2015 - 34 Wx 163/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 163/15 Beschluss vom 8.6.2015 60 UR II 17/14 AG Landsberg am Lech 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Aufgebotssache ... Beteiligter: ... wegen Auf

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Aug. 2016 - 34 Wx 216/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festg

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Jan. 2015 - 31 Wx 370/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Fürstenfeldbruck vom 31.7.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.105.752,78 € festgesetzt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2019 - IV ZB 20/18, IV ZB 21/18

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 1 gegen die Beschlüsse des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 1. August 2018 werden zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2018 - V ZR 309/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 309/17 Verkündet am: 14. Dezember 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2018 - 3 K 99/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig sind die Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten in Höhe von 8.979

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - IV ZR 387/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 387/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 20. Juni 2016 - 3 Wx 96/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 05.08.2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahre

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Apr. 2016 - VI R 14/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2014  4 K 1961/12 aufgehoben.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Feb. 2016 - I-3 Wx 34/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 2. auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für sie und die Beteiligte zu 1. wird zurückgewiesen. 3. Der Geschäftswert wird auf 100.000,-- € festg

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Jan. 2016 - II R 34/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2014  3 K 1915/12 Erb aufgehoben.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 30. Okt. 2015 - S 1 SO 1842/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06. Mai 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Bestattungskosten für J. Kä. in Höhe von 2.610,50 EUR aus Mitteln der Sozialhilfe zu über

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2015 - IX ZR 222/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/13 Verkündet am: 29. Oktober 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 204 Abs. 1 Nr

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 04. Sept. 2015 - 9 E 3623/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Der Antrag vom 26. Juni 2015 wird abgelehnt. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt. Gründe

Amtsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2015 - 142 C 327/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.708,62 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.01.2014 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte z

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Juli 2015 - 19 U 18/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 29. Oktober 2014 (5 O 247/12 Mc) wird zurückgewiesen.2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.3. Dieses Urteil wie auch das angefo

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Juli 2015 - 15 W 329/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Erbscheinsantrag vom 20.12.2013 sowie der Hilfsantrag vom 05.02.2015 werden zurückgewiesen. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kos

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - IV ZB 39/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB39/14 vom 10. Juni 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1954, 1956, 121 Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäum

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 24. Nov. 2014 - 1 T 288/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Gründe I. 1 Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er war vom 23.01.1986 bis zu deren Tod am 14.07.2013 mit der Erblasserin verheiratet, die als Zahnarzthelferin in einer anderen Praxis beschäftigt war. Die Eheleute lebten im

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 U 3/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Dezember 2013 verkündete Teil-Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Auskunft nach Ziffer 1. d) über die vom Erblasser

Amtsgericht Essen Beschluss, 07. Mai 2014 - 158 VI 2511/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Der von der Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein als Alleinerbin ist zu erteilen. Die dafür erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wir

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2014 - IV ZR 30/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR30/13 Verkündet am: 30. April 2014 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2332 Abs. 1 a.F. Ist der.

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 17. Apr. 2014 - 1 U 124/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.6.2013 verkündete Teilurteil des Landgerichts Magdeburg (9 O 1666/12) wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsl

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. März 2014 - 15 W 136/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 12. Feb. 2014 - 2 Wx 25/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 06.11.2013 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Aachen vom 03.05.2013 - 704 VI 24/11 – aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1)

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 28. Jan. 2014 - 1 O 163/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten im Wege

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2014 - 4 K 1961/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 in der letzten Fassung vom 31. Juli 2012 sowie die Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2012 werden geändert. Der Beklagte hat die Einkommensteuer 2010 auf den Betrag festzusetzen, der sich ergibt,

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Jan. 2014 - 13 WF 1135/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 23.01.2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wi

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Dez. 2012 - 5 Sa 384/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.11.2004 -7 Ca 980/04- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rechts

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 14. Sept. 2011 - 3 W 118/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2011

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund - Nachlassgericht - vom 17.05.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 3.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 17. Feb. 2011 - 5 W 245/10 - 91

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Saarbrücken vom 25.8.2010 wird aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Nachlassgericht – Saarbrücken zurückverwiesen. Gründe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Apr. 2010 - 8 B 88/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und Verfahrensfehler gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.
(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt...