Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 59 Beschwerdeberechtigte
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
(1) Die Beschwerde steht demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
(2) Wenn ein Beschluss nur auf Antrag erlassen werden kann und der Antrag zurückgewiesen worden ist, steht die Beschwerde nur dem Antragsteller zu.
(3) Die Beschwerdeberechtigung von Behörden bestimmt sich nach den besonderen Vorschriften dieses oder eines anderen Gesetzes.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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14/08/2019 04:55
Das Familiengericht muss den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich auch dann regeln, wenn sich die Eheleute formwirksam auf einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Ausgleich geeinigt haben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
SubjectsFamilienrecht
21/09/2017 16:18
Hat ein Erbe den Nachlass unter falschen Vorstellungen über dessen Zusammensetzung angenommen, kann die Annahme angefochten werden.
Subjectsallgemeines
10/08/2017 18:29
Ein Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn ungeklärt bleibt, ob sich der Erblasser bei der Errichtung tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
SubjectsFamilienrecht
02/08/2017 10:11
Wer ein Gewerbe betreibt, das einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das gilt auch für Vereine.
SubjectsAllgemeines
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published on 10/11/2022 15:42
OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Beschluss vom 12.04.2021Az.: 20 W 285/20
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Darmstadt - Insolvenzgericht - hat m
published on 13/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 231/10 vom 13. Juli 2011 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2011 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und D
published on 04/12/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 333/13 vom 4. Dezember 2013 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 59 Abs. 1 Dem Betreuer steht gegen die Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eig
published on 07/09/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 12/11 vom 7. September 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1629, 1796, 1909; FamFG §§ 7, 9, 158 a) Das minderjährige Kind ist im Verfahren zur Übertragung de
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