Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 61 Rechtsmittelverfahren
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis
(1) Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder werden bei einer Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist für die Begründung Anträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend.
(2) Der Wert ist durch den Geschäftswert des ersten Rechtszugs begrenzt. Dies gilt nicht, soweit der Gegenstand erweitert wird.
(3) Im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde ist Gegenstandswert der für das Rechtsmittelverfahren maßgebende Wert.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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20/08/2018 11:55
Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn dieser sich eines Verbrechens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten, einen anderen Abkömmling oder eine ähnlich nahestehenden Person schuldig gemacht hat – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsPflichtteilsanspruch
10/08/2017 18:29
Ein Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn ungeklärt bleibt, ob sich der Erblasser bei der Errichtung tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
SubjectsFamilienrecht
18/05/2017 11:18
Die durch ein Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testamentsvollstreckung kann unwirksam sein, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei Errichtung des Nottestaments in Todesgefahr befand.
SubjectsFamilienrecht
19/04/2017 18:10
Das Transsexuellengesetz lässt eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit nur nach der Erstattung von zwei Sachverständigengutachten zu
SubjectsAllgemeines
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published on 10/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/18 vom 10. Mai 2019 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RSG § 6 Abs. 1 Satz 3; EuVwZÜ Art. 11 Abs. 1 Bei der Zustellung im Ausland (hier: Italien) durch die Post na
published on 23/01/2017 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 75.000 € fest
published on 28/04/2017 00:00
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 17.03.2017 angeordneten und bis 30.03.2017 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag auf Gewährung
published on 04/01/2017 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 19. Januar 2016 (Schriftsatz vom 18. Januar 2016) wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründ
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