Strafgesetzbuch - StGB | § 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (§ 330d Absatz 1 Nummer 4, 5, Absatz 2)
die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer fahrlässig
- 1.
beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte, eine Handlung im Sinne des Absatzes 1 in einer Weise begeht, die geeignet ist, eine Schädigung außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs herbeizuführen oder - 2.
in sonstigen Fällen des Absatzes 1 unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten handelt,
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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20/04/2022 15:36
Umweltstrafrecht
Einordnung
Das Umweltstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts. Straftaten gegen die Umwelt werden im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe gestellt. Konkret zählen zu dem Umweltstraftaten in
SubjectsUmweltstrafrecht
10/02/2016 16:17
Sprengstoffe sind alle Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen.
Subjectssonstiges
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(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bi
(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist 1. ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer;2. eine kerntechnische Anlage: eine Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder z
(1) Das Gericht kann die Strafe in den Fällen des § 307 Abs. 1 und des § 309 Abs. 2 nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sonst die Gefahr abwendet.
(2) Das Gericht kann
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(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist 1. ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer;2. eine kerntechnische Anlage: eine Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder z
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published on 30/06/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 14-16/16 vom 30. Juni 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion u.a. ECLI:DE:BGH:2016:300616BSTB14.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtsh
published on 30/06/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 14-16/16 vom 30. Juni 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion u.a. ECLI:DE:BGH:2016:300616BSTB14.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtsh
published on 30/06/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 14-16/16 vom 30. Juni 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion u.a. ECLI:DE:BGH:2016:300616BSTB14.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtsh
published on 12/12/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 184/00 vom 12. Dezember 2000 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________ StGB §§ 9 Abs. 1; 130 Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Ä uß
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(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist 1. ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer;2. eine kerntechnische Anlage: eine Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur...