(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.

(2) Das Gericht kann auch dann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder ganz von Strafe absehen, wenn ein noch nicht Eidesmündiger uneidlich falsch ausgesagt hat.

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Strafrecht: Zu den Auswirkungen einer verfahrensfehlerhaften Vereidigung auf die Strafbarkeit wegen Meineids

02.06.2016

fehlen die Voraussetzungen für eine Vereidigung muss dies bei einer Strafbarkeit wegen Meineids berücksichtigt werden
Strafrecht

Strafrecht: Zum Vorstellungbild eines Zeugen beim Aussagenotstand

18.04.2015

Für die Annahme einer Zwangslage ist allein das Vorstellungsbild des Täters maßgeblich.
Strafrecht

Strafrecht: Zur Prüfung eines Aussagenotstandes beim Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht

18.04.2015

Ein Aussagenotstand ist auch dann zu prüfen, wenn die Beweisperson ein Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht hatte.
Strafrecht

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Strafgesetzbuch - StGB | § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe


(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2014 - 1 StR 562/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 562/13 vom 28. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2014 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagt

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - 4 StR 376/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 376/04 vom 28. Juni 2005 in der Strafsache gegen wegen Meineids u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts - zu Nr. 3 auf dessen Antrag - und des Beschwerdeführers am

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2007 - 4 StR 240/07

bei uns veröffentlicht am 26.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 240/07 vom 26. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen uneidlicher Falschaussage Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 26. Juli 2007 gemäß

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2007 - 4 StR 239/07

bei uns veröffentlicht am 26.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 239/07 vom 26. Juli 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen uneidlicher Falschaussage Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 26. Juli

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2011 - 4 StR 224/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 224/11 vom 15. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen falscher uneidlicher Aussage u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 15. Juni 20

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2000 - 1 StR 568/99

bei uns veröffentlicht am 23.02.2000

Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________ StGB § 244a Abs. 1, § 260a Abs. 1 Abgrenzungsfragen bei Bandendiebstahl und Bandenhehlerei. BGH, Urt. vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99 - LG Stuttgart BUN

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2006 - 4 StR 340/06

bei uns veröffentlicht am 11.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 340/06 vom 11. Oktober 2006 in der Strafsache gegen wegen falscher uneidlicher Aussage u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 11. Okt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2000 - 2 StR 279/00

bei uns veröffentlicht am 16.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 279/00 vom 16. August 2000 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zum schweren Bandendiebstahl u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers a

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2012 - 5 StR 219/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2012

5 StR 219/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 4. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen Meineides u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2012 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgericht

Landgericht Hamburg Urteil, 12. Sept. 2014 - 603 KLs 15/10

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Der Angeklagte M. R. wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls und zur Ermöglichung einer Straftat in zwölf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, davon in zehn Fällen tateinhei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juli 2010 - 5 B 2/10, 5 B 2/10, 5 PKH 3/10

bei uns veröffentlicht am 16.07.2010

Gründe 1 1. Das Prozesskostenhilfeersuchen ist mangels hinreichender Erfolgsaussichten, wie sich aus den nachfolgenden Darlegungen ergibt, abzulehnen (§ 166 VwGO i.V.m.

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